Mettmann: Zusammenstoß im Gegenverkehr

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Auch der Linienbus wurde durch den Frontalaufprall so schwer beschädigt, dass er nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste.
ots/Polizei Mettmann
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Am Montagabend geriet ein 19-Jähriger mit seinem Fahrzeug vermutlich wegen überhöhter Geschwindigkeit in einer Rechtskurve in den Gegenverkehr und stieß frontal mit einem Linienbus zusammen.
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Das Fahrzeug des 19-Jährigen wurde so schwer beschädigt, dass es nicht mehr fahrbereit war und abgeschleppt werden musste.
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24 Mai 17:39 2022 von Presseportal.de Print This Article

Mettmann (ots) - Am Montagabend (23. Mai 2022) stieß auf der Vosskuhlstraße in Velbert-Langenberg ein 19-Jähriger mit einem ihm entgegenkommenden Linienbus zusammen. Beide Fahrzeugführer wurden hierbei leicht verletzt und mussten ambulant behandelt werden. Sowohl das Fahrzeug des 19-Jährigen als auch der Linienbus wurden schwer beschädigt.

Das war geschehen:

Gegen 19:15 Uhr befuhr ein 19-jähriger Velberter mit seinem Fahrzeug der Marke Proton die Vosskuhlstraße in Langenberg in Richtung Heegerstraße. In einer unübersichtlichen Rechtskurve der baulich bedingt verengten Fahrbahn geriet er - nach eigenen Angaben - aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in den Gegenverkehr. Hier stieß er, trotz einer sofort eingeleiteten Gefahrenbremsung, frontal mit einem ihm entgegenkommenden Linienbus zusammen.

Beide Fahrzeugführer wurden durch die Wucht des Aufpralls leicht verletzt. Sowohl der 19-jährige Velberter als auch der 48-jährige Busfahrer mussten zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Sowohl das Fahrzeug des Velberters, ein Proton Persona, als auch der Kraftomnibus wurden bei dem Frontalzusammenstoß so schwer beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten.

Die Beamten schätzen den entstandenen Gesamtsachschaden auf mindestens 12.000 Euro. Für die Dauer der Unfallaufnahme musste die Vosskuhlstraße gesperrt werden.

Aufgrund erster Ermittlungen zur Unfallursache leiteten die Beamten gegen den 19-Jährigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch nicht angepasste Geschwindigkeit an einer unübersichtlichen Stelle gemäß §315c (1) StGB ein. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein den Velberters beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen zur Klärung des Unfallhergangs dauern derzeit noch an.



Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell



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