Gießen: Zollkontrolle im ICE Zollhund erschnüffelt Drogen bei Zugpassagier

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Drogensuche durch einen Zollhund an Personen
ots/Hauptzollamt Gießen
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Zollhund "Nabou" bei der Drogensuche an Gepäckstücken
ots/Hauptzollamt Gießen
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beschlagnahmte Drogen in Tüten auf einem Sitz im Zug
ots/Hauptzollamt Gießen
28 Mär 18:51 2024 von Presseportal.de Print This Article

Gießen (ots) -

Nicht nur an Flughäfen und auf den Autobahnen kontrolliert der Zoll Reisende auf ihrem Weg, sondern auch in Zügen schaut er nach Schmugglern.

Bediensteten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Gießen ging dabei jetzt ein Drogenschmuggler ins Netz. Am späten Abend stiegen die Zoll-Kontrolleure auf der Strecke Amsterdam - Frankfurt/M. für Kontrollen während der Fahrt in Köln in einen ICE. Sie wurden unterstützt durch Kollegen des Frankfurter Flughafen-Zolls.

"Die Unterstützung durch unsere mit Kontrollen im Reiseverkehr erfahrenen Kolle-gen vom Flughafen hat sich bewährt. So können wir uns nicht nur personell ergänzen, sondern auch wertvolle Erfahrungen gezielt nutzen und austauschen", sagt der Pressesprecher des Hauptzollamtes Gießen, Michael Bender. Mit dabei auch ein Hundeführer mit seinem Rauschgiftspürhund "Nabou". Der Labrador-Mischlingsrüde ist als Passivspürhund auf die Betäubungsmittelsuche an Personen ausgebildet. Treffer zeigt er durch Erstarren bei der jeweiligen Person an. Zielsicher entlarvte der Zollhund einen der Passagiere als Drogenschmuggler.

Im Gepäck des 34-jährigen Ungarn, der auf dem weg nach Ungarn war, fanden die Zöllner 200 Gramm Ketamin-Pulver, etwas mehr als 100 Gramm Cannabisharz (Haschisch) sowie ca. ein Kilo Amphetamin in pastöser Form.

"Dieses Ergebnis zeigt, dass auch in Zügen Kontrollen des Zolls notwendig sind", so Bender.

Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Er wurde festgenommen und sitzt insbesondere wegen der nicht geringen Menge Amphetamin in Untersuchungshaft.

Die Zollfahndung wurde informiert.

Zusatzhinweis:

Ketamin ist ein in der Human- und Tiermedizin verwendetes, verschreibungspflichtiges Schmerz- und Narkosemittel. Es fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz unterliegt aber dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz NPSG). Danach ist die Ein-fuhr, der Handel und der Besitz von Ketamin verboten.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Gießen, übermittelt durch news aktuell



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