Deutschland: Zoll stellt 10 Kartons mit verschreibungspflichtigen Tabletten sicher

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Foto aus Sicherstellung vom 25.07.2021
ots/Hauptzollamt Kiel
04 Aug 17:26 2021 von Presseportal.de Print This Article

Puttgarden,Lübeck (ots) - Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Kiel stellen auf dem Fahrbahnhof Puttgarden knapp 600.000 Stück Tabletten sicher, die dem Arzneimittel- bzw. dem Betäubungsmittelgesetz zuzuordnen sind.

Bei der schon am 25.07.2021 durchgeführten Routinekontrolle stoppten Zollbeamte des Hauptzollamts Kiel einen Sprinter mit serbischem Kennzeichen. Der 41-jährige Fahrer gab an, von Kroatien kommend nach Schweden ausreisen zu wollen und händigte den Zöllnern einen CMR-Frachtbrief aus. Die Frage nach Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, verneinte er. Auf der Ladefläche des Fahrzeugs stellten die Beamten eine Palette mit 10 Kartons fest, deren stichprobenweise Kontrolle in Blistern verpackte Tabletten verschiedener Hersteller zum Vorschein brachte. Die sich anschließe vollständige Prüfung der Kartons brachte 590.970 Stück, teilweise in "loser Schüttung", losen Blistern, Packungen oder Kartons verpackte, Tabletten zutage, die aufgrund ihrer enthaltenen Wirkstoffe alle dem Arzneimittelgesetz (AMG) und teilweise auch dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen.

Gegder Staaen den Fahrer wurde wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr von
Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ein Ermittlungsverfahren
eingeleitet. Den Antrag tsanwaltschaft Lübeck auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls hat der Haftrichter am Amtsgericht Lübeck abgelehnt, weil ihm die Einlassung des Beschuldigten, er sei nur der Fahrer des Lieferwagens gewesen und habe keine Kenntnis von dem Inhalt der Kartons gehabt, glaubhaft erschien.

Die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hamburg, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lübeck dauern an.

Zusatzinformation:

Trotz des freien Warenverkehrs und globalisierten Handels sind beim Im- und Export bestimmter Waren Einschränkungen zu beachten, die dazu dienen, gefährdete Bereiche besonders zu schützen. Diese Sonderreglungen, die sich sowohl aus nationalem wie auch aus europäischem Recht ergeben, können die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr verbieten oder beschränken (sogenannte Verbote und Beschränkungen). In bestimmten Fällen können Verbote als absolute Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote erlassen werden. Meist bestehen jedoch Beschränkungen in der Form, dass bestimmte Unterlagen wie beispielsweise Bewilligungen, Bescheinigungen, Zeugnisse oder Bestätigungen einer Behörde oder eines Organes erforderlich sind.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Kiel, übermittelt durch news aktuell



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