Zoll kontrolliert Baustellen im Kreis Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau

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Beamtin der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
ots/Hauptzollamt Darmstadt
19 Aug 19:15 2022 von Presseportal.de Print This Article

Darmstadt (ots) -

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Darmstadt führten am vergangenen Wochenende Kontrollen auf mehreren Baustellen in den Kreisen Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau durch. Hintergrund der Maßnahme war eine routinemäßige Prüfung nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz.

Bei der Befragung und Überprüfung von den auf den Baustellen tätigen Arbeitnehmern stellten die Bediensteten der Hauptzollamtes Darmstadt Unstimmigkeiten fest. Zwei südosteuropäische Staatsangehörige konnten keine erforderlichen Aufenthaltstitel vorlegen. Insgesamt wurden drei Aufenthaltsdelikte ermittelt. Somit befanden sie sich nicht nur illegal in Deutschland, sondern wurden darüber hinaus illegal beschäftigt.

Neben der Einleitung von drei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurden auch mehrere Verstöße aufgrund fehlender Meldungen zur Sozialversicherung festgestellt. Ebenso wurde gegen die jeweiligen Arbeitgeber ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen mit einer Ausweisung durch die zuständige Ausländerbehörde rechnen.

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn, ergibt sich aufgrund der jeweiligen branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundens-ätzen, darüberhinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen.

Zusatzinformation:

Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Wer auch Teil des Zoll-Teams werden will und noch viele weitere interessante Auf-gaben des Zolls kennenlernen möchte, kann sich beim Hauptzollamt Darmstadt noch bis zum 15. September für eine Ausbildung oder ein Studium (mit Ausbildungs- bzw. Studienbeginn zum 1. August 2023) beim Zoll bewerben. Weitere Hinweise zu Beruf und Karriere in der Zollverwaltung unter www.zoll-karriere.de, www.zoll.de oder auf den Social Media Kanälen des Zolls (Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter: @zoll_info, You Tube: Zoll Karriere).



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Darmstadt, übermittelt durch news aktuell



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