Deutschland: Zoll kontrolliert Baustellen

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Kontrolle der FKS mit Prüfbogen, Bild: ZOLL
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17 Apr 12:30 2021 von Presseportal.de Print This Article

Großräume Aurich, Bad Zwischenahn, Oldenburg und Varel/Zetel (ots) - Bekämpfung der Schwarzarbeit: Hauptzollamt Oldenburg beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung im Baugewerbe

Großräume Aurich, Bad Zwischenahn, Oldenburg und Varel/Zetel: 30 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Oldenburg kontrollierten heute 60 Arbeitgeber der Baubranche. Insgesamt wurden 25 Baustellen von der FKS aufgesucht und 140 Arbeitnehmer direkt an ihrem Arbeitsplatz überprüft.

In 14 Fällen gibt es erste Hinweise auf Schwarzarbeit. Die festgestellten Unregelmäßigkeiten beziehen sich auf Verstöße, die auf die Nichteinhaltung des gesetzlich fixierten Mindestlohns hindeuten. Zusätzlich bilanziert die FKS erste Verdachtsmomente auf unerlaubte Ausländerbeschäftigung, Leistungsmissbrauch und Beitragsvorenthaltung. In allen Fällen schließen sich nun weitere Nachprüfungen durch den Zoll an.

Die jüngsten Prüfungen der FKS fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsgesetz aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen starken Fokus auf das Baugewerbe.

Die Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Personenbefragungen am Arbeitsplatz und Prüfungen von Geschäftsunterlagen dienen auch der Feststellung, welcher Mindestlohn für die jeweiligen Arbeitnehmer Anwendung findet und ob dieser tatsächlich gezahlt wird.

In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes - bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde. Die kontinuierlichen Prüfungen durch die Beschäftigten der FKS verhindern Ausfälle von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen. Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, werden so verhindert.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Oldenburg, übermittelt durch news aktuell



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