Deutschland: Zoll in Münster stellt scharfe Schusswaffe sicher

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Eine scharfe Waffe mit dazu gehörender Munition fand der Zoll Münster bei einer kooperativen Straßenverkehrskontrolle in einem Kleintransporter.
ots/Hauptzollamt Münster
30 Okt 16:08 2022 von Presseportal.de Print This Article

Münster (ots)

Eine scharfe Schusswaffe sowie passende Munition hat der Zoll bei einer von der Polizei geleiteten gemeinsamen Kontrolle auf der Bundesautobahn 1 in Höhe des Parkplatzes Plugger Heide sichergestellt. Darüber hinaus trafen die Beamtinnen und Beamten eine Person ohne Aufenthaltserlaubnis an, stellten vier Sofortmeldeverstöße und einen Verstoß gegen die Stundenaufzeichnungspflicht fest.

Eigentlich waren die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster, die vergangene Woche gemeinsam mit anderen Behörden unter Leitung der Autobahnpolizei Münster an einer kooperativen Straßenverkehrskontrolle teilnahmen, auf der Suche nach Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Als sie einen Kleintransporter auf der Bundesautobahn 1 in Richtung Bremen, auf Höhe des Parkplatzes Plugger Heide, kontrollierten und einer der Insassen seinen Personalausweis nicht vorzeigen konnte, vermuteten die Zöllnerinnen und Zöllner zunächst einen Fall von illegalem Aufenthalt. Sie schauten sich auf der Suche nach einem Ausweisdokument deshalb das Reisegepäck des 23-Jährigen näher an - und stießen auf eine geladene Waffe mit zusätzlicher Munition.

"Es kommt zum Glück äußerst selten vor, dass wir bei Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz auf scharfe Schusswaffen stoßen", erklärt Pressesprecherin Verena John die Besonderheit des Falls für den Zoll. "Durch ihr professionelles Verhalten hatten die Kolleginnen und Kollegen die Situation aber jeder Zeit unter Kontrolle. Eine Gefahr für die umstehenden Personen gab es deshalb glücklicherweise nicht."

Die Zöllnerinnen und Zöllner stellten die Waffe sicher, nahmen den 23-Jährigen fest und brachten ihn zuständigkeitshalber zur Kriminalpolizei Münster. Seine beiden Begleiter durften ihre Fahrt fortsetzen.

Neben diesem ungewöhnlichen Fund konnte der Zoll an diesem Tag vier Verstöße gegen die Pflicht zur Sofortmeldung von Arbeitnehmenden bei der Sozialversicherung feststellen. Darüber hinaus ermittelten sie eine weitere Person, die gegen die Verpflichtung zur Stundenaufzeichnung verstoßen hatte, sowie eine Person ohne Aufenthaltserlaubnis.

Die Ergebnisse der Kontrolle konnten aus ermittlungstaktischen Gründen erst jetzt veröffentlicht werden.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Münster, übermittelt durch news aktuell



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