Braunschweig: Zoll entdeckt 175 kg unversteuerten Shisha-Tabak und Plagiate in Haushaltswarengeschäft in Hildesheim

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sichergestellter Wasserpfeifentabak
ots/Hauptzollamt Braunschweig
20 Jul 12:48 2021 von Presseportal.de Print This Article

Hildesheim (ots) - Am vergangenen Dienstag, den 13.07.2021, führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Braunschweig eine gemeinsame Prüfung in einem Haushaltswarengeschäft in der Hildesheimer Innenstadt durch. Während die Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nur ein Versäumnis der Stundenaufzeichnungspflicht aufdeckte, führte die Steueraufsichtsmaßnahme zum Auffinden von 175 kg unversteuertem Wasserpfeifentabak. Der gesamte Tabak wurde beschlagnahmt und gegen den Geschäftsinhaber ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) eingeleitet. Doch damit nicht genug, denn die Zöllner entdeckten im Geschäft auch diverse Waren, insbesondere Textilien, Dekorationsartikel und Geschirr, die mit der Marke namhafter Hersteller versehen waren. Da der Verdacht bestand, dass es sich hierbei um Plagiate handelt, wurde Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Hildesheim aufgenommen. Diese entschied, die augenscheinlichen Plagiate als Zufallsfunde beschlagnahmen zu lassen. Weil sich die Waren bereits im Inland befanden und somit kein Grenzbezug mehr bestand, war eine Zuständigkeit des Zolls nicht gegeben. Daher wurde die Polizei Hildesheim mit den Ermittlungen wegen einer Markenrechtsverletzung (§ 143 Markengesetz) beauftragt. Diese traf kurz darauf mit zwei Transportern an dem Geschäft ein. Die Plagiate wurden sichergestellt und für das weitere Verfahren zur Dienststelle der Polizei Hildesheim verbracht.

Markenfälschungen gibt es in jeder Qualität und das macht es gefährlich. Zum einen ist es natürlich für die Wirtschaft gefährlich, wenn etwa die Namen Schweizer Uhrmacher oder französischer Taschenmanufakturen eher mit Basaren und Fälschungen assoziiert werden, als mit Qualität und Anspruch. Zum anderen bestehen gesundheitliche Risiken: So sind etwa billig gefälschte Kleidungsstücke und Kosmetika oft nicht besonders hautverträglich. Die größte Gefahr geht jedoch von Plagiaten aus, die optisch nicht mehr von dem Original zu unterscheiden sind. Denn niemand möchte in einem Auto sitzen, dessen Bremsen nur so aussehen wie das Original oder Medikamente nehmen, die eigentlich in Hinterhöfen zusammengemischt worden sind.

Hintergrundinformation:

In der Bundesrepublik dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in verschlossen Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen verkauft und gelagert werden. Eine Abgabe von Einzelportionen zum direkten Verzehr vor Ort ist damit grundsätzlich ausgeschlossen (§ 25 Tabaksteuergesetz). Bei Verbrauchsteuergefährdung -etwa falscher Lagerung, Einzelverkauf oder Verkauf über dem festgelegten Kleinverkaufspreis von Tabakwaren (§ 381 Abgabenordnung in Verbindung mit § 36 Tabaksteuergesetz)- können Bußgelder von jeweils bis zu 5.000,00 EUR verhängt werden.

Steuerrechtlich stellen auch die vielen exotischen Geschmacksrichtungen, mit denen Wasserpfeifenlokale werben, oft ein Problem dar: jedes Mischen von Rauchtabak mit anderen Stoffen -in Shisha-Bars zumeist Melasse und Glyzerin- lässt die Tabaksteuer erneut entstehen (§ 15 Tabaksteuergesetz). Zeigt man diesen Vorgang nicht sofort dem Zoll an, begeht man eine Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Neben den steuerrechtlichen Aspekten gilt es auch gesundheitliche Risiken zu beachten: Laut Weltgesundheitsorganisation inhalieren Wasserpfeifenraucher bei einer Shisha-Sitzung die Rauchmenge von 80 Zigaretten. Illegal gehandelter Tabak beinhaltet zudem bedenkliche Konservierungsstoffe, Aromen oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren Wirkungen auf den Raucher noch unbekannt sind.



Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell



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