Magdeburg: Zeugenaufruf - Bisher unbekannte Täter werfen Fahrrad von Brücke ins Gleis

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21 Nov 13:26 2022 von Presseportal.de Print This Article

Halberstadt (ots) - Am Samstag, den 19. November 2022 meldete die Notfallleistelle Leipzig der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, dass ein Zug auf der Strecke Wernigerode - Halberstadt, auf Höhe Sargstedter Weg in Halberstadt, um 20:52 Uhr ein Fahrrad überfahren hatte. Der Triebfahrzeugführer des Regionalexpresses hatte mit Erkennen des Hindernisses eine Gefahrenbremsung eingeleitet. Das Fahrrad wurde zuvor durch bisher unbekannte Täter von der Brücke geworfen. Eine Streife der Bundespolizei sowie der Notfallmanager der Bahn begaben sich umgehend zum Tatort. Das überfahrene Fahrrad wurde im Gleisbereich aufgefunden und sichergestellt. Am Triebfahrzeug konnten Farbanhaftungen, aber keine sonstigen Schäden festgestellt werden, so dass der Zug seine Fahrt, nach Beräumung des Gleisbereiches, fortsetzen konnte. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat ein Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet. Für die weiteren Ermittlungen benötigt die Bundespolizei die Hilfe der Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu Personen oder Fahrzeugen geben, welche sich am Samstag, den 19. November 2022 in bzw. vor der angegebenen Tatzeit im Bereich der Brücke im Sargstedter Weg oder in unmittelbarer Nähe davon aufgehalten haben und ein Fahrrad bei sich führten? Es ist nicht auszuschließen, dass die oder der Täter sich auch während der Kollision noch im Nahbereich auf-gehalten haben. Wer erkennt das Rad und kann Hinweise zum Eigentümer geben?

Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspek-tion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundes-polizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden.

In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravie-renden Sach- und/oder Personenschäden führen kann.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Magdeburg, übermittelt durch news aktuell



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