München: Wiedersehen ohne Freude / Bundespolizei nimmt mutmaßlichen Schleuser ein zweites Mal fest
ots/Bundespolizeidirektion München
Garmisch-Partenkirchen (ots) -
Die Bundespolizei hat am Montagnachmittag (28. August) an der B2 bei Garmisch-Partenkirchen die zwei Insassen eines Transporters mit albanischen Kennzeichen einer Kontrolle unterzogen. Wie sich herausstellte, war der Fahrer kein Unbekannter für die Bundespolizisten. Bei dem 54-Jährigen wollte sich jedoch keine Wiedersehensfreude einstellen. Er wurde erneut wegen des Verdachts der Schleuserei festgenommen.
Bei der Überprüfung der Papiere des Fahrzeugführers und seines Mitfahrers, die beide aus Albanien stammen, fanden die Bundespolizisten mithilfe der Stempel in den Pässen heraus, dass sich die Männer bereits deutlich länger als erlaubt im sogenannten Schengen-Raum aufgehalten hatten. Daher wurden sie jeweils der illegalen Einreise beziehungsweise des illegalen Aufenthalts beschuldigt. Der Fahrer ist zudem wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern angezeigt worden, da er den Recherchen der Bundespolizei zufolge wiederholt bei einem illegalen Einreiseversuch behilflich war. Erst im Januar hatten ihn die Garmisch-Partenkirchner Beamten auf der B2 nahe Krün gefasst, als er offensichtlich drei Landsleute ohne die erforderlichen Einreisepapiere eingeschleust hatte. Damals war im Raum gestanden, dass es sich angeblich nur um eine Urlaubsreise gehandelt hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 700 Euro auferlegt. Bei seiner erneuten Festnahme gab er an, lediglich Kurierfahrten durchzuführen. Unter Berücksichtigung des von ihm mitgeführten Bargelds, wurden diesmal insgesamt 450 Euro als Sicherheit für das Strafverfahren und das Verfahren zur Beendigung seines Aufenthalts festgesetzt.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen musste der Albaner zusammen mit seinem Begleiter das Land abermals verlassen. Beide wurden zurückgeschoben und der österreichischen Polizei überstellt. Im vermutlich schon bald anstehenden Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern dürfte der Wiederholungsfall wohl nicht gerade für den albanischen "Kurierfahrer" sprechen.
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