Kärnten: Wasserrechtskonferenz in Kärnten

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
10 Okt 04:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Austausch zwischen Ministerium und Bundesländern fand dieses Jahr in der CMA Stift Ossiach statt – LR.in Sara Schaar bedankt sich für länderübergreifenden wichtigen Austausch über neue Judikatur zum Wasserrecht und bietet politische Umweltkonferenz für Weiterentwicklung an

KLAGENFURT. Jährlich wechselnd findet in einem anderen Bundesland die Wasserrechtstagung statt. Dieses Jahr darf die Wasserrechtsabteilung des Landes Kärnten diese Konferenz in der CMA Stift Ossiach durchführen. Sie dient einem juristisch und fachlich notwendigen Austausch zwischen Ministerium und den zuständigen Abteilungen in den Bundesländern über neue EU-Richtlinien und Verordnungen sowie nationales Recht und Fragen der allgemeinen Vollziehung.

Über zwei Tage beschäftigen sich die Verantwortlichen aus den Fachabteilungen der Bundesländer und des Ministeriums im Sinne eines einheitlichen Vollzugs mit aktuellen Rechtsthemen wie z. B. Sanierungs- oder Regionalprogrammen, an welchen auch bereits in Kärnten intensiv auf Basis EU-rechtlicher und nationaler Vorgaben gearbeitet wird.

„Der Austausch dient auch einer einheitlichen praktischen Anwendung von rechtlichen Grundlagen in ganz Österreich – in Kombination mit den jeweils regionalen Herausforderungen“, hält Landesrätin Sara Schaar fest. Sie bedankt sich für die tolle Organisation durch die Fachabteilung des Landes und für die intensive und gute österreichweite Zusammenarbeit.

Zusätzlich bietet sie den zuständigen Beamtinnen und Beamten an, für eine Weiterentwicklung des Wasserrechts bzw. wasserrelevanter Legistik die politische Konferenz der Umweltreferentinnen und -referenten in Österreich für Anträge zu nutzen, sollte es aus ihrer Sicht notwendige politische Entscheidungen für eine Weiterentwicklung ihres Fachgebietes benötigen.

In diesem Zusammenhang leitete sie einen bei der diesjährigen Umweltkonferenz in Kärnten einstimmig beschlossenen Antrag aller Bundesländer zum Thema Priorisierung der Bewertungskriterien für den gewässerökologischen Zustand weiter – mit der Bitte, diesen in die Diskussion mitaufzunehmen.



Quelle: Land Kärnten



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