Wien: Volle Fahrt voraus - Wiener Fahrtendienstunternehmen setzen Maßstäbe im Kinderschutz

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Wien

02 Dez 20:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien: Neue Rahmenrichtlinie für Fahrtendienstunternehmen zum Kinder- und Jugendschutz soll künftig die Sicherheit bei Fahrten für Kinder erhöhen.

Jedes Jahr werden tausende Wiener Kinder und junge Erwachsene mit Behinderung im Rahmen von Fahrtendiensten unter anderem zu Kindergärten, Schulen oder Tagesstruktur-Einrichtungen gebracht. Sie gelten als besonders vulnerable Gruppe, weswegen wir als Gesellschaft die Verantwortung tragen, dass Kinder mit Behinderung ein schützendes und stärkendes Lebensumfeld vorfinden und sie vor jeglichen Gewaltformen geschützt werden.

„Kinder mit Behinderungen haben nach der österreichischen Bundesverfassung einen besonderen Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Mit der Rahmenrichtlinie zum Kinder- und Jugendschutz setzen die Wiener Fahrtendienstunternehmen neue Maßstäbe und gewährleisten dieses wichtige Kinderrecht“, sagt Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner und weist damit auch auf die Vorreiterrolle von Wien hin.

Anzahl der beförderten Kinder im Rahmen der Fahrtendienste

Zur Veranschaulichung können folgende Zahlen genannt werden: Im Auftrag der Stadt Wien - Schulen werden beispielsweise jährlich rund 2.700 Schüler*innen mit Behinderung zu öffentlichen Wiener Pflichtschulen befördert. Im Jahr 2023 wurden rund 1.300 Kund*innen des Fonds Soziales Wien (FSW) im Alter bis 20 Jahre mittels Fahrtendienst befördert. Die hohe Zahl der beförderten Kinder und jungen Erwachsenen mit Behinderungen unterstreicht somit sichtlich die Bedeutung umfassender Schutzmaßnahmen.

„Die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen steht im Mittelpunkt des gemeinsamen Kinderschutzkonzeptes. Durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Fahrtendienstunternehmen stellen wir sicher, dass die Schüler*innen geschützt zur Schule und nach Hause kommen. Wir möchten allen Pflichtschüler*innen in Wien Chancengleichheit bieten und eine barrierefreie, inklusive Teilhabe am Bildungssystem ermöglichen“, betont auch die Abteilungsleiterin der Wiener Schulen Andrea Trattnig.

Sichere Beförderung von Kindern

Kinderschutzrichtlinien sind für Organisationen ein wirksames Instrument um die eigene Tätigkeit in Bezug auf Kinderrechte zu sensibilisieren, präventive Maßnahmen zu setzen und in Verdachtsfällen für Handlungssicherheit zu sorgen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien (Kija Wien) freut sich daher, dass sich die Fahrtendienstunternehmen Blaguss MBS, WAKA Fahrtendienst, Gschwindl, ÖHTB Fahrtendienst, Jugend am Werk, hallermobil und die Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste gemeinsam mit ihren Auftrag- bzw. Fördergeber*innen, Stadt Wien - Schulen und dem Fonds Soziales Wien bereit erklärt haben, eine gemeinsame Rahmenrichtlinie zum Kinder- und Jugendschutz zu entwickeln.

Nach erfolgreichen Workshops mit Geschäftsführer*innen, Personalist*innen sowie den Auftrag- und Fördergeber*innen Stadt Wien - Schulen und FSW, konnten unter der Leitung der Kija Wien gemeinsame Standards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickelt werden, die mit Fahrtendienstunternehmen befördert werden. Das Kinderschutz-Rahmenkonzept dient folglich als Grundlage für die Entwicklung individueller Schutzkonzepte durch die jeweiligen Organisationen.


Quelle: Stadt Wien



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