Kärnten: Vogelgrippe - Verschärfte Maßnahmen treten in Kraft

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Foto: Symbolbild
17 Feb 16:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Nach vier Vogelgrippe-Fällen in Österreich erlässt Gesundheitsministerium Stallhaltepflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 350 Tieren – Bezirk Villach Stadt sowie 38 weitere Kärntner Gemeinden laut Verordnung als Risikogebiete ausgewiesen

Klagenfurt (LPD). Nachdem in den letzten Wochen in Niederösterreich, Wien und der Steiermark bei verendeten Wildvögeln die Geflügelpest festgestellt wurde, hat das Gesundheitsministerium die seit Dezember 2020 geltenden Präventionsmaßnahmen weiter verschärft. In Risikogebieten gilt daher ab heute, Mittwoch, für Betriebe ab 350 Stück Geflügel eine Stallhaltepflicht. Ziel ist der verstärkte Schutz von Nutzgeflügelbeständen. Für Betriebe unter 350 Stück Geflügel behalten die seit Dezember 2020 geltenden Maßnahmen unverändert ihre Gültigkeit.

„In Kärnten ist bislang kein Fall der Vogelgrippe aufgetreten, aber in einem Nachbarbundesland. Daher ist große Vorsicht geboten, um Infektionen in unseren Geflügelbetrieben zu verhindern“, sagt der für Tierseuchen zuständige Landesrat Martin Gruber. In Kärnten sind der Bezirk Villach Stadt sowie 38 weitere Gemeinden betroffen. Sie werden in der Geflügelpest-Verordnung als Risikogebiete ausgewiesen.

Laut AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) sind die bis dato in Österreich festgestellten Stämme des Vogelgrippe-Virus für den Menschen nicht gefährlich und werden auch nicht über Lebensmittel übertragen.

Laut Verordnung in Kärnten als Risikogebiete ausgewiesen: Villach (Stadt); Arnoldstein, Feistritz an der Gail, Ferndorf, Finkenstein am Faaker See, Fresach, Hohenthurn, Nötsch im Gailtal, Paternion, Rosegg, St. Jakob im Rosental, Stockenboi, Treffen am Ossiacher See, Velden am Wörther See, Weißenstein, Wernberg; Ossiach, Steindorf am Ossiacher See; Hermagor-Pressegger See, St. Stefan im Gailtal; Baldramsdorf, Lendorf, Spittal an der Drau; Ebenthal in Kärnten, Feistritz im Rosental, Ferlach, Grafenstein, Köttmannsdorf, Ludmannsdorf, Maria Rain, St. Margareten im Rosental; Bleiburg, Eberndorf, Gallizien, Neuhaus, Ruden, St. Kanzian am Klopeiner See, Völkermarkt; Lavamünd.




Quelle: Land Kärnten



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