Salzburg: Verordnung für effizienteres Wolfsmanagement in Begutachtung

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Wolfsbeauftragte des Landes Hubert Stock, Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek und Chefredakteur Franz Wieser.
Foto: Land Salzburg/Melanie Hutter
29 Mai 07:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Weideschutzgebiete werden erstmals ausgewiesen / Umfassende Prüfung der Almflächen vorgenommen

(LK) Heute Dienstag ist eine Verordnung der Landesregierung zu Weideschutzgebieten in Begutachtung gegangen. Diese ermöglicht ein effizienteres Wolfsmanagement, da erstmals Weideschutzgebiete im Bundesland Salzburg ausgewiesen werden sollen. Die Begutachtung ist für eine Woche geplant.

Am vergangenen Wochenende wurden im Gemeindegebiet von Rauris die ersten Wolfsrisse des Jahres gemeldet. Hierbei handelt es sich um eine Alm, die gemäß der in Begutachtung befindlichen Verordnung nicht schützbar ist. Acht Schafe wurden getötet, vier weitere sind verletzt und vier werden noch vermisst. „Der Herdenschutz ist auf Salzburgs Almen nur sehr begrenzt möglich. Die heute in Begutachtung gegangene Verordnung zu Weideschutzgebieten ist ein ganz wichtiger Schritt, um Zeit zu gewinnen“, sagt die für Jagd ressortzuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek. Nach dem Inkrafttreten der Verordnung soll diese regelmäßig evaluiert und angepasst werden.

Svazek: „Umfassende Prüfung der Flächen.“

Im Zuge der Verordnung wurden 1.688 Almflächen und 4.932 sogenannte Hut- und Dauerweideflächen, das sind etwa 25 Prozent der Landesfläche, überprüft. Auf 434 Flächen ist eine Einzäunung der Nutztiere möglich. Die anderen Flächen wurden als Weideschutzgebiete ausgewiesen, da Herdenschutzmaßnahmen dort nicht zumutbar oder unverhältnismäßig sind. „Wir müssen den ländlichen Raum und unsere Almwirtschaft vor dem Wolf schützen. Um der besonderen Situation im Gebirge gerecht zu werden, haben wir diese umfassende Prüfung durchgeführt und diese ist eindeutig“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.

Die Verordnung im Detail

Die Weideschutzgebietsverordnung definiert Kriterien nach denen Gebiete, beispielsweise Almen, als schützbar oder nicht schützbar eingestuft werden. Die Kriterien umfassen unter anderem die Bodenbeschaffenheit, Wasserläufe oder Wälder. So sind Gebiete im Gebirge, Flüsse oder Bäche sowie Waldflächen schwer einzuzäunen. Auch die Schützbarkeit durch Behirtung unter Einsatz von Herdenschutzhunden wurde genau geprüft. „Mein Ziel ist die heimische Almwirtschaft mit ihrer Biodiversität und die Weidetiere zu schützen. Denn auch die Weidetiere erfüllen eine wichtige Funktion für Flora und Fauna“, sagt Marlene Svazek.

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Quelle: Land Salzburg



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