Mettmann: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet
ots/Polizei Mettmann
Mettmann (ots) -
In den vergangenen Tagen registrierte die Polizei im Kreis Mettmann folgende Verkehrsunfallfluchten:
--- Mettmann ---
Einen Sachschaden an ihrem Auto in Höhe von etwa 1.000 Euro zu beklagen hat derzeit die Halterin eines schwarzen Mercedes E 200 CDI in Mettmann. Die Frau hatte ihr Fahrzeug am Dienstagmorgen (20. Dezember 2022) gegen 6:50 Uhr am rechten Fahrbahnrand der Laubacher Straße auf Höhe der Hausnummer 38 unbeschädigt abgestellt. Als sie kurze Zeit später gegen 9:45 Uhr zu ihrem Auto zurückkehrte, stellte sie fest, dass es an der linken Seite beschädigt war. Der Unfallverursacher hatte sich jedoch entfernt, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Am Tag vor Heilig Abend hat ein bislang noch unbekannter Autofahrer einen grauen VW Golf Sportsvan am Heck beschädigt, welcher im Zeitraum zwischen 11:20 Uhr und 12 Uhr auf dem Kundenparkplatz der Sparkasse an der Stübbenhauser Straße abgestellt war. Obwohl an dem Sportsvan ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.000 Euro entstanden war, entfernte sich der Unfallverursacher von der Unfallstelle, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.
--- Langenfeld ---
Im Zeitraum zwischen 22 Uhr an Heilig Abend und 14 Uhr am ersten Weihnachtstag (25. Dezember 2022) ist auf einem Parkplatz an der Tennishalle in Reusrath (Schnepprath) ein dort geparkter schwarzer Opel Corsa von einem bislang noch unbekannten anderen Autofahrer - vermutlich beim Ein- oder Ausparken - beschädigt worden. Anschließend fuhr der Unfallverursacher davon, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Der Sachschaden an dem Corsa wird auf seine Summe von rund 1.500 geschätzt.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Langenfeld, Telefon 02173 / 288-6310, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
- Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
Quelle: Original-Content von: Polizei Mettmann, übermittelt durch news aktuell