Mettmann: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet
ots/Polizei Mettmann
Mettmann (ots) - Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Mettmann --- Einen Lackschaden in Höhe von rund 600 Euro zu beklagen hat die Halterin eines schwarzen Mercedes C 180, die ihren Wagen am Samstag (31. Oktober 2020) gegen 14:45 Uhr auf dem Parkplatz eines großen Supermarktes an der Berliner Straße (Höhe Hausnummer 38) abgestellt hatte. Als die Frau nach ihrem Einkauf gegen 15 Uhr zu ihrem Auto zurückkehrte, stellte sie fest, dass ein bislang unbekanntes anderes Auto gegen ihren Mercedes gefahren war und daher die Seite ihres Fahrzeugs zerkratzt wurde. Der Unfallverursacher hatte sich entfernt, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Ebenfalls auf eine Höhe von 600 Euro wird der Schaden an einem blauen Mercedes E 270 geschätzt, den ein Mettmanner bereits am vergangenen Donnerstag (29. Oktober 2020) gegen 10 Uhr auf einem Parkplatz an der Straße "Am Königshof" unbeschadet abgestellt hatte. Als der Mann gegen 11 Uhr zu seinem Wagen zurückkehrte, stellte er fest, dass der hintere Stoßfänger beschädigt war. Der Unfallverursacher hatte sich entfernt, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Im relativ kurzen Zeitraum zwischen 11:30 Uhr und 12 Uhr am Freitag (30. Oktober 2020) hat ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer einen grauen Audi A6 im Heckbereich derart beschädigt, das nun der Parksensor defekt ist. Anschließend flüchtete der Unfallverursacher, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Der Audi stand auf dem Parkplatz eines Recyclinghofes - Hinweise auf den Verursacher ergaben sich bislang keine.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.
--- Hilden --- Am Montag (2. November 2020) hat im Zeitraum zwischen 11 Uhr und 16 Uhr ein bislang unbekannter Autofahrer einen grauen Audi A4 beschädigt, welcher auf dem Parkplatz eines großen Discounters an der Richrather Straße, Höhe Hausnummer 126, in Hilden abgestellt war. Anschließend entfernte sich der bislang unbekannte Unfallverursacher, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf eine Höhe von rund 4.000 Euro. An dem Auto wurde roter Fremdlack sichergestellt. Insbesondere der hintere Stoßfänger des Audis war beschädigt und zum Teil gebrochen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei --- Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110). - Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort. - Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind. - Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf. - Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend. - Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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