Mettmann: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet
ots/Polizei Mettmann
Mettmann (ots) - Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Velbert --- Am Montagmorgen (19. Oktober 2020) ist gegen 8:50 Uhr eine Velberterin mit ihrem schwarzen Smart Forfour über die Sternbergstraße in Velbert-Mitte in Richtung Birth gefahren, als sie zwischen der Schwanenstraße und der Mittelstraße einen lauten Knall vernahm. Die Frau setzte ihre Fahrt jedoch weiter fort und stellte erst bei ihrer Ankunft an ihrer Arbeitsstelle fest, dass ihr rechter Außenspiegel beschädigt war. Daraufhin informierte sie die Polizei. Sie gab an, dass sie möglicherweise gegen einen weißen Transporter gefahren war, der nun korrespondierende Schäden an der linken Fahrzeugseite aufweisen müsste. Eine Absuche entlang der Fahrtstrecke der Frau führte jedoch zu keinem Ergebnis. Jetzt sucht die Polizei nach dem Geschädigten des Unfalls.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Velbert, Telefon 02051 / 946-6110, jederzeit entgegen.
--- Heiligenhaus --- Bereits am Freitag (16. Oktober 2020) ist im Zeitraum zwischen 12:30 Uhr und 13:30 Uhr ein auf dem Kundenparkplatz einer Gaststätte an der Velberter Straße in Heiligenhaus-Mitte abgestellter schwarzer Mercedes C 220 von einem bislang unbekannten anderen Auto angefahren und leicht beschädigt worden. Der Unfallverursacher hatte sich entfernt, ohne den auf rund 300 Euro geschätzten Lackschaden am vorderen linken Kotflügel zu regulieren.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, jederzeit entgegen.
--- Mettmann --- Bereits am Freitag (16. Oktober 2020) hat ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer einen schwarzen Ford Mondeo beschädigt, welcher an der Danziger Straße in Mettmann abgestellt war. Der Halter des Mondeos hatte seinen Wagen gegen 15 Uhr unversehrt am Fahrbahnrand auf Höhe der Hausnummer 7 abgestellt. Als er gegen 16:30 Uhr zu seinem Auto zurückkehrte, stellte er fest, dass die vordere Stoßstange seines Fahrzeugs zerkratzt war. Insgesamt entstand an dem Mondeo ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.000 Euro. Der Unfallverursacher hatte sich entfernt, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Nach ersten Ermittlungen geht die Polizei davon aus, dass es sich bei dem unfallverursachenden Fahrzeug um ein weißes Auto gehandelt haben könnte. Entsprechende Lackspuren an der Front des Mondeos wurden aufgenommen.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei --- Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110). - Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort. - Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind. - Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf. - Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend. - Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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