Verkehrskontrollen im Bundsland Salzburg

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Polizei - Symbolbild
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10 Jul 09:07 2022 von Redaktion International Print This Article

Bei Radarmessungen der Polizei am 7. und 8. Juli im Bezirk Salzburg Land überschritten 288 Lenker die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, 14 davon sogar um mehr als 30 km/h.
Dabei wurde im Gemeindegebiet von Strobl auf der B158, der Wolfgangseestraße, zwei hintereinanderfahrende PKWs mit einmal 178 km/h und einmal 158 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen. Ein Motorradlenker wurde an derselben Stelle mit 165 km/h gemessen.
Die Lenker wurden angezeigt und müssen mit einem Führerscheinentzugsverfahren rechnen.

Am 9. Juli morgens wurde die Polizei auf der A10, der Tauernautobahn, auf einen PKW-Lenker, einen 25-jährigen Italiener, aufmerksam, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der Italiener fuhr mit einer Geschwindigkeit von 180km/h bei erlaubten 100km/h. Bei dem dort stationierten Radargerät bremste der Lenker auf die erlaubten 100km/h herunter und beschleunigte anschließend bei der folgenden Beschränkung von 80km/h auf 130km/h. Der Lenker gab bei der Kontrolle an, dass er einen Termin habe und daher so schnell unterwegs gewesen war. Der 25-Jährige wurde angezeigt.

Am 9. Juli abends hielt die Polizei in Hallein einen Radfahrer, einen 56-Jährigen Halleiner, an, der sehr wackelig und unsicher unterwegs war. Ein durchgeführter Alkovortest ergab 3,04 Promille. Den Alkotest mittels Alkomat verweigerte der Halleiner. Dem 56-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wurde angezeigt.

Am 10 Juli in den frühen Morgenstunden wurde die Polizei auf der B158 der Wolfgangseestraße auf einen PKW-Lenker, einen 22-jährigen Afghanen, aufmerksam, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Bei dem Lenker konnte eine Geschwindigkeit von 200 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen werden. Mit dem Lenker wurde bei der Kontrolle ein Alkotest durchgeführt. Dieser ergab 1,42 Promille. Bei dem Lenker handelte es sich um einen Probeführerscheinbesitzer, bei dem die Probezeit bereits verlängert wurde. Da der Afghanen den Führerschein nicht mitführte konnte dieser nicht abgenommen werden. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der 22-Jährige wurde bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt und zusätzlich wird eine Anzeige and die Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit erstattet.



Quelle: LPD Salzburg



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