Saarbrücken: Verbotene Lebensmittel im Reisegepäck/Rund 50 Kilogramm aus dem Verkehr gezogen
ots/Hauptzollamt Saarbrücken
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Saarbrücken (ots) - Vergangene Woche hat der Saarbrücker ZOLL rund 50 Kilogramm verbotene Lebensmittel bei Reisenden aus der Türkei sichergestellt.
Bei der Kontrolle am Saarbrücker Flughafen wurde das Gepäck einer dreiköpfigen Reisegruppe genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Insgesamt wurden knapp 50 Kilogramm Lebensmittel tierischen sowie pflanzlichen Ursprungs festgestellt. Neben Käse und Wurst wurden diverse Sorten Obst und Gemüse wie beispielsweise Quitten, Oliven, Kastanien, Knoblauch sowie Äste von Weintraubenreben im Gepäck der Reisegruppe mitgeführt.
"Problematisch dabei ist, dass Lebensmittel im Reise- und Postverkehr, insbesondere aus Drittländern, strengen Beschränkungen unterliegen", erklärt Maike Ames, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. "So müssen Lebensmittel tierischen Ursprungs, wie Fleisch, Eier, Milch, Fisch, Honig oder Käse aus Drittländern die gleichen lebensmittelhygienischen Anforderungen erfüllen wie Lebensmittel, die in der EU produziert wurden", erläutert Ames weiter. Bei der Einfuhr nichttierischer Lebensmittel, wie Früchten, Gemüse, Knollen, Sprossen, Pflanzen zum Anpflanzen oder Wurzeln besteht ebenfalls die Gefahr der Einschleppung und Verbreitung von Krankheiten und Schädlingen. "Dies kann in Deutschland und den anderen Ländern der EU erhebliche Schäden an Pflanzen und Natur verursachen", appelliert Ames.
Ihre knapp 50 Kilogramm Lebensmittel durften die Passagiere nicht mitnehmen; Käse, Wurst, Obst und Gemüse wurden vom Zoll sichergestellt. Ob die Lebensmittel nun vernichtet werden müssen, entscheiden die zuständigen Landesbehörden.
Zusatzinformationen:
Fachliche Informationen könne gerne unter zoll.de nachgelesen werden - Private Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Lebensmittel-und-Futtermittel/lebensmittel-und-futtermittel_node.html
- Tiere und Pflanzen, daraus hergestellte Produkte: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/tiere-und-pflanzen_node.html
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Saarbrücken, übermittelt durch news aktuell