Neustadt/Weinstraße: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
ots/Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Neustadt/Weinstraße (ots) -
Dieses Sprichwort trifft wohl auf einen 30-Jährigen zu, welcher am 04.01.2023 um 16:30 Uhr in der Talstraße in 67434 Neustadt/W. mit einem gemieteten E-Scooter einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Kontrolle konnten nämlich Auffälligkeiten bei dem Mann festgestellt werden, welche auf einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum schließen ließen. Hierzu gab der Neustadter lediglich an, dass ihm nicht bewusst war, dass ein E-Scooter nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen geführt werden darf. Da der Fahrer des E-Scooters einem Vortest jedoch nicht zustimmte, wurde diesem im Anschluss in der hiesigen Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Dieser muss sich nun in einem Straf-, sowie einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten. Ferner wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall informiert.
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