Salzburg: Unsere Landesverfassung ist 100!

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Foto: Land Salzburg / Franz Neumayr
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28 Apr 19:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Umfassende Online-Ausstellung zum Jubiläum / So lebendig und wichtig wie vor 100 Jahren

(LK) 1921: Der Salzburger Landtag beschließt eine Landesverfassung, die in ihren Grundzügen noch heute in Kraft ist. „Ein willkommener Anlass für den Salzburger Landtag, nicht nur zu feiern, sondern sich – durchaus selbstkritisch - mit den Werten, dem Zustand, den Notwendigkeiten unserer demokratischen Verfassung, aber auch mit den Bedrängnissen, denen sie ausgesetzt ist, zu befassen“, betonte Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf bei einem Festakt unmittelbar vor der Plenarsitzung im Chiemseehof, dem Hauptschauplatz der Landespolitik.

„Eine Verfassung, verstanden als gesellschaftspolitisches Regelwerk, hat sich im Heute zu bewähren. Unsere Demokratie lebt immer davon, dass um Entscheidungen gerungen wird, und sie lebt von der Beteiligung der Bevölkerung. Wir müssen jedenfalls einen Diskurs führen über aktuelle Fragestellungen. Unbedingt“, unterstreicht Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf.

Haslauer: „Auf Fundament des Zusammenlebens achten.“

Für Landeshauptmann Wilfried Haslauer ist die Landesverfassung „das Grundfundament unseres Zusammenlebens, auf das wir ernsthaft und ohne Leichtfertigkeit achten müssen, damit das komplexe Gebilde unsere Gemeinschaft keine Risse bekommt.“ Es ist daher, so Haslauer abseits der Tagespolitik „eine wesentliche staatspolitische Aufgabe, die Verfasstheit unseres Landes und die Rechte aber auch Pflichten jedes einzelnen am Kern der Grundaussagen der Verfassung zu verproben und immer wieder ins rechte Lot zu rücken.“

Dynamisch und stabil gleichzeitig

57 Artikel hat die aktuell gültige Verfassung, die zuletzt 1999 grundlegend modernisiert und dabei das bis dahin geltende Proporzsystem in der Regierung abgeschafft wurde. Jüngste Änderungen betreffen 2017 die Einzelwahl von Regierungsmitgliedern nach einer öffentlichen Befragung, 2016 die Schaffung eines Bürgerinnen- und Bürgerrates und die Verankerung des Jugendlandtags, das Spekulationsverbot von 2013 und Wählen mit 16 seit 2005. Die Kontrollrechte des Landtags wurden insbesondere seit den 1980er Jahren schrittweise ausgebaut, 1993 folgte die Einrichtung des unabhängigen Landesrechnungshofs. Im Verfassungsrang stehen zahlreiche weitere Gesetze oder Teile davon, das Stadtrecht der Landeshauptstadt zum Beispiel komplett.

Multimediale Ausstellung zeigt Entwicklung

Den „Hunderter“ begleitet auch eine Ausstellung über das Entstehen, die Bedeutung und die Entwicklung der Verfassung, aber auch der Personen und Persönlichkeiten, die das Land auf ihrer Grundlage geprägt haben. Sie kann 100 Prozent coronasicher online unter www.salzburg.gv.at/verfassung besucht werden und nutzt Bild, Text und Videoanimationen für einen Eindruck zu einem Jahrhundert Verfassungsgeschichte.

Bewegte Verfassungsgeschichte

Animationsgrafikerin Beate Schmidt vom Landes-Medienzentrum hat die Filme gestaltet. „100 Jahre Verfassung in Bildern auszudrücken, ist keine alltägliche Aufgabe. Und genau das war das Reizvolle, das vermeintlich ‚trockene‘ Thema mit historischen Bildern und Daten in Szene zu setzen. Für mich eine spannende Geschichte im wahrsten Sinne des Wortes“, so Schmidt.

Start mit einer kleinen Panne

Die Salzburger Landesverfassung startete übrigens mit einer formalen Besonderheit: Von ihr gibt es zwei Fassungen. Die erste vom 28. April 1921 trägt die Unterschriften des damaligen Landeshauptmanns Oskar Meyer und seiner drei Stellvertreter. Zwanzig Tage später datiert ist eine zweite Fassung, mit Meyers Unterschrift und jene des Landesamtsdirektors, also des obersten Beamten der Verwaltung. Hintergrund könnte ein juristischer Einwand gegen die Kundmachungsform der Erstfassung gewesen sein und man wollte auf Nummer sicher gehen, um nicht mit einer ungültigen Verfassung loszustarten.


Quelle: Land Salzburg



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