Pirmasens: Unfallflüchtiger kehrt nach heftigem Crash zur Unfallstelle zurück
ots/Polizeidirektion Pirmasens
Zweibrücken (ots) - Zeit: 01.03.2023, 17:10 Uhr
Ort: Zweibrücken, Londoner Bogen 10 - 90. SV: Ein 82-jähriger Pkw-Fahrer verlor auf dem Parkplatz des Fashion Outlet beim Befahren einer Rechtskurve die Kontrolle über seinen BMW und stieß gegen zwei nebeneinander geparkte Pkw, die er nicht nur gegeneinander-, sondern auch von ihren Stellplätzen herunterschob. Unfallursächlich könnte ein Abrutschen des Fahrers von den Pedalen seines Wagens gewesen sein. Am Unfallort blieb das vordere Kennzeichen des Verursacherfahrzeugs zurück. An den beiden geparkten Fahrzeugen entstand Sachschaden von rund 5.000 Euro bzw. 6.000 Euro, so dass sich unter Einrechnung des Schadens am Verursacherfahrzeug (5.000 Euro) eine Gesamtschadenssumme von ca. 16.000 Euro ergibt. Gegen den BMW-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle eingeleitet. Ob er angesichts des hohen Schadens trotz seiner Rückkehr an die Unfallstelle (ungefähr eine Stunde nach dem Unfall), von der Bestimmung des § 142 Absatz 4 profitieren kann, wird die Staatsanwaltschaft prüfen.
Bei kleineren Parkremplern außerhalb des fließenden Verkehrs kann das Gericht jedenfalls unter den genannten Bedingungen des § 142 Absatz 4 die Strafe mildern oder sogar von Strafe absehen.
§ 142 (4) StGB: Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3). |pizw
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