Rhein-Kreis Neuss: Unbekannter schießt auf Scheibe - Kripo bittet um Hinweise auf die Identität des Schützen
ots/Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Kaarst (ots) -
Nach Angaben von Zeugen, die am Montagnachmittag (16.5.) Knallgeräusche wahrgenommen hatten, schoss ein unbekannter Täter offenbar zwischen 15 und 16 Uhr auf die Scheibe eines Vereins an der Broicherdorfstraße.
Kleine Löcher im Glas zeugen von dem mutmaßlichen Beschuss mit einer Luftdruckwaffe (z.B. Softair) oder ähnlichem.
Verantwortliche des Gebäudes verständigten die Polizei, die die Ermittlungen aufnahm und Spuren am Tatort sicherte. Derzeit geht das Kriminalkommissariat 23 dem Verdacht der Sachbeschädigung durch einen unbekannten Tatverdächtigen nach.
Die Kripo hofft auf Zeugen, Passanten oder Anwohner des gegenüberliegenden Mehrfamilienhauses, die Angaben zu möglichen Verdächtigen machen können. Hinweise werden unter der Telefonnummer 02131 300-0 entgegen genommen.
Bislang ist unklar, ob die Tat aus jugendlichem Leichtsinn heraus geschah, aber die Polizei warnt Neugierige:
Mit Änderung des Waffengesetzes zum 01.04.2008 zählen Softairwaffen zu den sogenannten Anscheinswaffen. Anscheinswaffen sind Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild wie Feuerwaffen aussehen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden (sogenannte Softairwaffen bis 0,5 Joule). Diese Anscheinswaffen dürfen nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar.
Im vorliegenden Fall ist darüber hinaus sogar der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Glücklicherweise wurde niemand verletzt.
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