Augsburg: Überraschungspakete Was der Zoll in Postpaketen alles entdeckt
ots/Hauptzollamt Augsburg
Augsburg (ots) - Augsburg In der Vorweihnachtszeit steigt auch die Anzahl von Lieferungen in Postpaketen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Da landen ein nachträgliches Black Friday Schnäppchen aus Fernost, Pakete mit Geschenken von Verwandten aus dem Ausland oder Bestellungen, die später hübsch verpackt unterm Weihnachtsbaum liegen sollen, zunächst erst einmal beim Zoll. Dabei erleben die Zöllnerinnen und Zöllner immer wieder Überraschungen.
Eine ganz besondere Spezialität zum Weihnachtsschmaus mit der Familie kam aus Sierra Leone. Das Paket aus dem fernen Afrika enthielt fünf Kilogramm geräucherte Barrakudas. Die Prüfung ergab, dass der Fisch einfuhrfähig war, jedoch die Zöllner/innen aufgrund des starken Geruchs froh über die Abholung waren.
Eine Frau aus Augsburg hatte gefälschte Markenartikel in der Türkei bestellt, darunter Hand-taschen, Geldbörsen und Schuhe, sowie Sportbekleidung. Auf den ersten Blick sah alles nach teurer Markenware aus. Das geschulte Auge der Zollbeamten/innen stellte schnell die Fäl-schungen fest. Das Paket konnte nicht ausgehändigt werden. Hier schützt der Zoll die Bürge-rinnen und Bürger vor der Verbreitung minderwertiger Waren. Die Waren werden nach Ab-schluss des Vorgangs vernichtet.
Insgesamt drei Pakete für drei verschiedene Empfängerinnen mit gleichem Inhalt, bestehend aus Medikamenten und verschiedenen Teesorten, kamen aus Russland. Da das Arzneimittel-recht in Deutschland die Einfuhr Arzneimitteln nur zugelassenen Apotheken gestattet, wurde der Inhalt der Pakete an die zuständige Regierung von Oberbayern zur Prüfung übersandt.
Aufgrund der pandemiebedingten Bestimmungen zum Schutz der Abholer/innen und der Zöll-ner/innen können Pakete momentan grundsätzlich nicht unmittelbar am Zollamt abgeholt werden, sondern es erfolgt eine Postabfertigung von zuhause oder die nachträgliche Postver-zollung. Kunden/innen werden gebeten sich in diesen Fällen per Telefon oder E-Mail mit dem Zollamt in Verbindung setzen, sobald sie von der Post benachrichtigt worden sind.
Wichtige Warnung Die Benachrichtigung, dass ein Paket beim Zoll liegt, erfolgt nie per E-Mail. Der Zoll warnt eindringlich vor Phishing-Mails (gefälschte E-Mails) in denen Zahlungsaufforderungen enthal-ten sind. Weitere Informationen über Betrugsmaschen können hier nachgelesen werden: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Phishing-Mails-und-gefaelschte-Bescheide/phishing-mails-und-gefaelschte-bescheide_node.html. Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, lassen Sie dieses bitte der Zollverwaltung zukom-men. Sie erhalten dann Hinweise über das weitere Vorgehen.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell