München: Täuschungsversuche in Rosenheim "aufgeflogen" / Männer "kassieren" Strafanzeigen wegen gefälschter Dokumente
ots/Bundespolizeidirektion München
Rosenheim (ots) - Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen zwei Männer festgenommen, die sich die Einreise von Österreich nach Deutschland erschwindeln wollten. Der eine versuchte am Dienstag (27. Juli), sich mittels Ausweis als Bulgare auszugeben. Der andere tat so, als hätte er einen gültigen nigerianischen Reisepass. In Rosenheim sind beide Täuschungsabsichten endgültig "aufgeflogen".
In einem internationalen Reisezug überprüften die Beamten die Papiere eines bulgarischen Staatsangehörigen. Dabei stellten sie gewisse Unregelmäßigkeiten fest. Der vermeintliche Bulgare musste seine Zugfahrt am Rosenheimer Bahnhof beenden. Bei der anschließenden Befragung in der örtlichen Bundespolizeiinspektion stellte sich rasch heraus, dass er seine Identität nur erfunden hatte. Der 43-Jährige räumte ein, tatsächlich kurdischer Abstammung zu sein. Zur Herkunft des gefälschten Dokuments wollte er sich nicht äußern. Er wurde wegen seines unerlaubten Einreiseversuchs und Urkundenfälschung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ordnete an, dass er als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren 600 Euro zu hinterlegen hat. Da der türkische Staatsangehörige erklärte, in seiner Heimat verfolgt zu werden, wurde er an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet.
Einem Nigerianer blieb die Einreise in die Bundesrepublik hingegen verwehrt. Der Afrikaner war in einem Fernreisebus aus Italien unterwegs. Bei der Grenzkontrolle auf der Inntalautobahn legte er seinen Reisepass und eine italienische Aufenthaltserlaubnis vor. Bei dem nigerianischen Pass hatten die Bundespolizisten sogleich Bedenken. Eine genauere kriminaltechnische Überprüfung der Urkunde in Rosenheim belegte, dass es sich um ein falsches Dokument handelt. Den Vorwurf der Urkundenfälschung wies der vorläufig festgenommene 37-Jährige jedoch von sich. Er behauptete, dass die Behörden in Nigeria bei der Ausstellung des Passes einen Fehler gemacht hätten. Mit einer Strafanzeige im Gepäck musste er unmittelbar nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen das Land wieder verlassen. Er wurde der österreichischen Polizei überstellt.
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