Darmstadt: Täter machen Beute mit Betrug auf WhatsApp
ots/Polizeipräsidium Südhessen
Viernheim (ots) - Immer wieder versuchen Kriminelle mit einer Betrugsmasche, Menschen um ihr Vermögen zu bringen. Dabei erhalten die Opfer eine Nachricht über den Messengerdienst "Whats-App" von einer fremden Rufnummer. Die Täter geben sich als Kind der Personen aus und kontaktieren diese beispielsweise mit den Worten "Mama, mein Handy ist kaputt, das ist meine neue Nummer..". Anschließend wird eine finanzielle Notlage vorgetäuscht, um Geld von den potenziellen Opfern überwiesen zu bekommen.
Mit dieser perfiden Masche meldeten sich die Unbekannten am Mittwoch (19.7.) bei einer Frau in Viernheim. Gegen 13.45 Uhr erschien die Nachricht auf dem Handydisplay. Rasch kamen Geldforderungen ins Spiel. Im Glauben, es handele sich um ihr richtiges Kind, überwies die 80-Jährige nach bisherigen Erkenntnissen Geldbeträge in Höhe von etwa Tausend Euro. Der Betrug flog wenige Zeit später auf.
Vor diesem Hintergrund warnt die Polizei und gibt folgende Verhaltenshinweise:
- Kriminelle nutzen die Gutgläubigkeit und Hilfsbereitschaft der Personen aus. Es gelingt ihnen häufig, die Menschen zu täuschen und dadurch an ihr Vermögen zu gelangen - Lassen Sie sich durch vermeintliche Notlagen und Geldforderungen nicht unter Druck setzen - Wenden Sie sich an Freunde, Bekannte und Familienangehörige und überprüfen sie, von wem die versendete Nachricht tatsächlich stammt - Wenn Sie von Ihnen bekannte Personen unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab und fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer nach - Bei geforderten Geldüberweisungen über beispielsweise den Messengerdienst "WhatsApp" sollten Sie misstrauisch werden und diese hinterfragen - Überprüfen Sie Ihre Sicherheitseinstellungen des verwendeten Nachrichtendienstes
Bei weiteren Fragen rund um das Thema der Betrugsmaschen steht Ihnen die Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Südhessen unter der Rufnummer 06151/969-40444 zur Verfügung.
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