München: Streit um Infektionsschutzmaßnahmen / Mitarbeiter eines Schnellrestaurants getreten und Scheibe zerstört
ots/Bundespolizeidirektion München
München (ots) - Sonntagnacht (29. August) kam es in einem Schnellrestaurant am Pasinger Bahnhof zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Mitarbeiter und einem Gast des Schnellrestaurants. Ursächlich war die Weigerung des Gastes eine Maske zu tragen, sowie das Kontaktformular auszufüllen. Gegen 23:50 Uhr betrat ein 19-jähriger Pole das Lokal am Bahnhof Pasing ohne die erforderliche Mund-Nasen-Bedeckung. Bei der Bestellung wies ihn ein 28-jähriger Mitarbeiter daraufhin, dass er eine Maske zu tragen habe und händigte ihm das auszufüllende Kontaktformular aus. Der maskenlose Mann reagierte daraufhin aggressiv, schrie lautstark herum, schmiss Servietten und Strohhalme durch die Luft und verweigerte das Ausfüllen des Formulars. Der Schichtleiter des Schnellrestaurants, ein 34-jähriger Rumäne, versuchte den 19-Jährigen zu beruhigen, woraufhin dieser noch aggressiver wurde und in dessen Richtung spuckte. Der Aufforderung die Örtlichkeit zu verlassen kam er erst nach, nachdem er seine Bestellung erhalten hatte. Der Streit zwischen dem 34-Jährigen und dem Aggressor verlagerte sich zum Hintereingang des Lokals, wo es zu einem Gerangel zwischen Beiden kam. Als der Schichtleiter versuchte die Flügeltür zuzuziehen, spuckte der Pole gegen die Scheibe und trat den Älteren gegen den Oberschenkel. Anschließend trat er mit mehreren Tritten ein Fenster der geschlossenen Tür ein. Daraufhin verständigte der 34-Jährige die Bundespolizei. Diese traf vor Ort auf den Aggressor. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, erteilten die Beamten den in München wohnenden Polen einen Platzverweis für den Pasinger Bahnhof. Durch den Tritt erlitt der 34-Jährige eine Schwellung am Oberschenkel. Gegen den 19-Jährigen wird nun wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung sowie Hausfriedensbruch ermittelt. Weiterhin erwartet ihn ein Bußgeldverfahren aufgrund der Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.
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