Nienburg/Weser: Stolzenau - 30-Jähriger mit verbotener Anscheinswaffe nahe Tankstelle festgenommen

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Sichergestellte Softairwaffe
ots/Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
10 Feb 16:38 2023 von Presseportal.de Print This Article

Nienburg (ots) -

(KEM) Gestern, den 09.02.2023, gegen 16.45 Uhr erhielt die Polizei Stolzenau die Meldung, dass an der Schinnaer Landstraße in Stolzenau ein Mann mit einer Pistole vom TÜV in Richtung Tankstelle unterwegs sei. Ein Verkehrsteilnehmer hatte ein Kind beobachtet, dass augenscheinlich aus Angst weglief und erblickte daraufhin den mit der Waffe hantierenden Mann.

Unverzüglich eingesetzte Polizeibeamte trafen den Mann an der Bushaltestelle Höhe der Tankstelle an. Die aufmerksamen Beamten erkannten, dass aus der Innentasche seiner Jacke ein Gegenstand herausragte, der wie das untere Griffstück einer Schusswaffe aussah.

Aufgrund der Gesamtumstände forderten sie ihn laut und deutlich mit gezogenen Schusswaffen auf, die Waffe niederzulegen. Er warf sie daraufhin vor sich auf den Gehweg. Da diese noch in seiner Zugriffsnähe lag und das Vorhandensein weiterer gefährlichen Gegenstände nicht ausgeschlossen werden konnte, forderten sie ihn darüber hinaus auf, die Hände zu zeigen und sich auf den Boden zu legen. Erst nach mehrfachem Ansprechen kniete er sich dann auf den Boden. Anschließend wurde er von den Beamten überwältigt und ihm wurden Handfesseln angelegt. Bei einer anschließenden Durchsuchung wurden keine weiteren gefährlichen Gegenstände aufgefunden.

Bei einer genauen Inaugenscheinnahme der Schusswaffe stellte sich heraus, dass es sich um eine Softairwaffe handelte, die jedoch kein F im Fünfeck (vorgeschriebenes Kennzeichen) aufwies und den Anschein einer echten Feuerwaffe vermittelte. Das Führen einer solchen Anscheinswaffe ist verboten. Der Mann war deutlich alkoholisiert und wurde zur Identitätsfeststellung in die Stolzenauer Polizeidienststelle transportiert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,13 Promille. Gegen den Steyerberger wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann lediglich "aus Spaß" mit der Softairwaffe unterwegs war. Die Beamten stellten diese sicher.

Laien können den Unterschied zwischen derartigen Anscheinswaffen und scharfen Schusswaffen nicht erkennen. Auch für das geschulte Auge ist selbst auf kurzer Distanz nicht sofort erkennbar, ob es sich um eine scharfe oder eine Schreckschuss-/Anscheinswaffe handelt, weshalb von diesen eine enorme Gefährlichkeit ausgeht. "Diese Situation hätte auch anders ausgehen können. Die Beamten mussten vor dem Hintergrund, dass ein Mann mit einer Schusswaffe in Richtung einer Tankstelle gehen soll, zunächst mit dem Schlimmsten rechnen. Nur dank des besonnenen Einschreitens der eingesetzten Polizeibeamten wurde hier keine Person verletzt. " hebt Andrea Kempin, Pressesprecherin der PI Nienburg/Schaumburg abschließend hervor.

Das Kind wurde von der Polizei nicht mehr angetroffen. Die Eltern des Kindes, das gestern zur genannten Uhrzeit im Bereich der Tankstelle unterwegs war, sollten das Gespräch mit diesem suchen und über die Situation sprechen.



Quelle: Original-Content von: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, übermittelt durch news aktuell



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