Wien: Stadt Wien prüft zusätzliche Möglichkeiten zur Wohnraummobilisierung mit Lenkungseffekt
Im April 2024 hat der Nationalrat eine Verfassungsnovelle beschlossen, die den Ländern Kompetenzen für die Einhebung von Abgaben im Bereich des Volkswohnungswesens einräumt. Ziel der Verfassungsnovelle ist es, die Nicht- oder Mindernutzung von Wohnraum einzudämmen und damit einen Lenkungseffekt am Wohnungsmarkt zu erzielen. Diese Kompetenzverschiebung hin zu den Ländern eröffnet der Stadt Wien neue Möglichkeiten. Aus diesem Grund wird die neue Kompetenzlage von den Fachdienststellen der Stadt umfassend geprüft, um alle Handlungsmöglichkeiten abzustecken und deren Umsetzbarkeit zu klären. Die ursprünglich geplante Zweitwohnungsabgabe in Wien wird ebenfalls in diesen Prüfprozess einfließen und somit nicht mit 1.1.2025 in Kraft treten.
Wien ist das Bundesland mit dem größten und komplexesten Wohnungsmarkt in Österreich. Umso wichtiger ist es, beim Thema Wohnraummobilisierung alle relevanten Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, Datenschutz und Vollziehbarkeit in eine angemessene Balance zu bringen. Denn die politisch viel diskutierte Wohnraummobilisierung erweist sich als hochkomplex. Österreich gleicht daher teilweise einem „Fleckerlteppich“, da die Bundesländer unterschiedliche Formen der Zweitwohnsitzabgabe und Leerstandsabgabe ausgestaltet haben. Darüber hinaus ist mittlerweile bekannt, dass die Länder und Gemeinden mit dem Vollzug solcher Abgaben zu kämpfen haben und der gewünschte Lenkungseffekt nicht erzielt wird.
Umso wichtiger ist es für die Stadt Wien, den erweiterten Handlungsspielraum seriös und umfassend zu prüfen.
Quelle: Stadt Wien