Kassel: Spiel mit dem eigenen Leben - Kinder/Jugendliche sorgen für Zugverspätungen
ots/Bundespolizeiinspektion Kassel
Sontra (Werra-Meißner-Kreis) (ots) -
Wegen spielender Kinder/Jugendlicher im Bahnhof Sontra waren gestern Abend (28.6. / 20:09 Uhr) Beamte der Bundespolizeiinspektion Kassel im Einsatz. Zeugen gaben an, dass drei Kinder/Jugendliche zuvor im Gleisbereich spielten, bevor sie auf einen leeren Güterzug stiegen. Die Gleise im Bahnhof Sontra wurden daraufhin sofort gesperrt und der Strom auf den Oberleitungen abgeschaltet. Wie durch ein Wunder blieben die drei Unbekannten unverletzt und sprangen vom Güterzug wieder runter, bevor eine Polizeistreife eintraf.
Die Kinder/Jugendlichen flohen anschließend in unbekannte Richtung.
Erhebliche Beeinträchtigungen
Aufgrund der Gleissperrung von 20:13 Uhr bis 21:15 Uhr und der Stromabschaltung, erhielten 10 Züge insgesamt 448 Minuten Verspätung.
Zeugen gesucht! Wer Angaben zu dem Fall oder den Personen machen kann, wird gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion Kassel unter der Tel.-Nr. 0561-816160 oder über www.bundespolizei.de zu melden.
Hinweis der Bundespolizei
Das Betreten der Gleisanlagen ist für Unbefugte nicht nur verboten, sondern extrem gefährlich. Züge können sich relativ lautlos nähern und werden daher oft erst spät bemerkt. Die Gefahr, von durchfahrenden Zügen erfasst und getötet zu werden, ist sehr groß. Besonders dann, wenn Züge außerplanmäßig verkehren, wie beispielsweise Güterzüge.
Kinder und Jugendliche informieren:
Erziehungsberechtigte sollten ihre Kinder über diese Gefahren sensibilisieren. Bei Fragen zu diesem Thema können sich Interessierte unter der Tel. 0561/81616 0 an die Bundespolizeiinspektion Kassel wenden. Informationen zu Gefahren an Bahnanlagen gibt es auch unter www.bundespolizei.de. Solche Aktionen können auch viel Geld kosten. Auf die Verursacher (ggf. die Eltern) können bei solchen Einsätzen jeweils Kosten für den Polizeieinsatz (variiert im dreistelligen Bereich) sowie zivilrechtliche Forderungen der Verkehrsunternehmen zukommen. Zivilrechtliche Forderungen können bis zu 30 Jahre danach geltend gemacht werden.
Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kassel, übermittelt durch news aktuell