Sicher unterwegs am Pfingstwochenende - Information und Maßnahmen der Tiroler Verkehrspolizei
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"Bitte denken Sie daran, dass überhöhte Geschwindigkeit nicht nur das Unfallrisiko erhöht, sondern auch die Unfallfolgen dramatisch verschlimmern kann. Eine Missachtung der bestehenden Vorschriften führt nicht nur zu hohen Geldstrafen oder einem Führerscheinentzug, sondern im Falle eines Verkehrsunfalles vielfach zu großem Leid bei den Betroffenen. Jede noch so kleine Verhaltensänderung kann zur Steigerung der Verkehrssicherheit wesentlich beitragen. Eine defensive Fahrweise und ein rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr kann Leben retten!" – sagt Enrico LEITGEB, stv. Leiter der Landesverkehrsabteilung.
Fahrverbote für den Ausweichverkehr in Tirol
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs in Zusammenhang mit starkem Reiseverkehr am Pfingstwochenende wurden durch die Behörde, zur Verhinderung eines Verkehrskollapses am nachrangigen Straßennetz, entsprechende Fahrverbote erlassen. Diese Fahrverbote gelten am Pfingstwochenende für alle durchreisenden Kraftfahrzeuge in den Bezirken Innsbruck-Land, Innsbruck-Stadt, Reutte und Kufstein. Im Bezirk Imst gilt ein Fahrverbot für den Bereich der Ortsdurchfahrt von Nassereith. Diese Fahrverbote gelten im Bezirk Innsbruck-Land und Imst bereits ab Freitag den 17.05.2024. Die Überwachung dieser Fahrverbote wird in Zusammenarbeit mit Organen der Straßenaufsicht des Landes Tirol und der Polizei erfolgen. Nähere Details unter: https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrs-und-seilbahnrecht/fahrverbote-an-reisetagen.
LKW Dosierungen vor und nach dem Pfingstwochenende
Aufgrund des bevorstehenden starken Reisewochenendes in Verbindung mit einem hohen Schwerverkehrsaufkommen in den Morgenstunden wird am Freitag 17.05.2024 und Samstag 18.05.2024 sowie am Dienstag 21.05.2024, Mittwoch 22.05.2024 und Donnerstag 23.05.2024 – ab 05:00 Uhr – die LKW-Dosierung in Kufstein aktiviert.
Sollte es auf Tirols Straßen zu Behinderungen kommen, wird die Verkehrsinformationszentrale der Polizei umgehend darüber informieren!
Quelle: LPD Tirol
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