Schwerpunktkontrollen am Grenzübergang Spielfeld
Die steirische Polizei führte am Mittwoch, 15. Juni 2022, Schwerpunktkontrollen am Grenzübergang Spielfeld durch. Der Fokus richtete sich dabei auf Tiertransporte, Verkehr und auf grenzpolizeiliche Aufgaben
Schwerpunktkontrollen der steirischen Polizei
Tiertransportkontrollen
Spezialisten der Landesverkehrsabteilung Steiermark führten Vormittag diese Kontrollen gemeinsam mit einem Tierarzt durch. Das Ziel war es, die gesetzlichen Vorschriften zu überwachen, und damit Tier-Leid zu verhindern.
Ein aus Dänemark kommender Tiertransporter mit 750 Stück Ferkel an Board wies gravierende Mängel auf. Mit dem Zielland Serbien betrug die vorgeplante Reisezeit 29 Stunden. Zudem wurden die Tiere nicht ordnungsgemäß untergebracht. Ein defektes Temperaturüberwachungssystem und aufgebrauchtes Trinkwasser, führte zu einer zusätzlichen Belastung der Tiere. Der Lenker, ein 30-jähriger Ungar wird angezeigt.
Gegen 14 Uhr stießen die Beamten auf einen weiteren Transporter, beladen mit 33 Kälbern. Ein aus Tschechien kommender Lkw mit Zielland Ägypten. Auch hier wurde die im gesetzlichen Rahmen festgelegte Beförderungsdauer von 12 Stunden erheblich überschritten. Ein 55-jähriger Deutscher wird angezeigt.
Grenzpolizeiliche Kontrollen
Mehr als 30 Polizeibedienstete von unterschiedlichen Kräften (Puma, Bereitschaftseinheit, Diensthundeinspektion, Drohnenaufklärung, KFZ-Verschiebungsspezialisten, Kriminaldienst, Landesverkehrsabteilung) hatten am Nachmittag zur Aufgabe, Maßnahmen gegen grenztypische Kriminalität und deren Straftäter zu setzen. Ein weiterer Kernbereich des Einsatzes war aber auch, technische Mängel von ausreisenden Fahrzeugen zu ahnden und einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit zu leisten.
Ergebnis der Schwerpunktkontrollen
• 67 Intensiv-Kontrollen hinsichtlich Kfz-Verschiebungen
• 118 Anzeigen nach dem Verkehrsrecht
• 20 Kennzeichenabnahmen
• Mehrere eingehobene Sicherheitsleistungen
• Mehrere Anzeigen nach dem Tiertransportgesetz
• 86 Alkovortests – zwei Alkomattests
• Eine Anzeige nach §5 der StVO (Führerscheinabnahme wegen Alkohol am Steuer)
• 25 Organmandate nach dem Verkehrsrecht
• 620 Fahndungsanfragen
Quelle: LPD Steiermark