Cloppenburg: Schwerlastkontrollen im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
ots/Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
Cloppenburg/Vechta (ots) - In den Landkreisen Cloppenburg und Vechta führten besonders geschulte Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta am Mittwoch, 05.10.2022, in der Zeit zwischen 07.30 h und 16.00 h Kontrollen des Schwerlastverkehrs durch.
Schwerpunkt der Kontrollen im Landkreis Cloppenburg war die B 213/B 72, da es in der Vergangenheit zu Beschwerden kam, dass LKW-FahrerInnen widerrechtlich die 2+1- Führung zum Überholen nutzen. Neben den Lenk- und Ruhezeiten standen aber auch die Ladung, die Technik der Fahrzeuge, Geschwindigkeitsverstöße sowie sonstige Verstöße im Straßenverkehr im Visier der Kontrolleure. Bei zwei Fahrzeugführern wurde festgestellt, dass die Fahrerlaubnis abgelaufen war. Hier werden gegen die Fahrer selbst und die Vorgesetzten Ermittlungsverfahren eingeleitet, da diese die Fahrt angeordnet bzw. zugelassen hatten. Zudem wurde den Fahrzeugführern die Weiterfahrt untersagt und die Firmen mussten Ersatzfahrer organisieren.
Im Landkreis Vechta wurden unter anderem ein Sattelzug kontrolliert, der sog. Spülrohre transportierte (siehe Foto). Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug deutlich überladen war. Weiterhin verstieß der Fahrzeugführer gegen die Sozialvorschriften. Es wurden diverse Ordnungswidrigkeiten - und Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren samt Vermögensabschöpfung eingeleitet. Es ist mit einem sehr empfindlichen Bußgeld im vierstelligen Bereich zu rechnen.
Außerdem wurde ein 53-jähriger Mann kontrolliert, der mit seiner Fahrzeugkombination Kartoffeln transportierte. Eine Überprüfung der Ladungsgewichte ergab 49.000 kg bei erlaubten 40.000 kg. Aufgrund der Überladung von über 20% wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem erwartet den Fahrzeugführer ein empfindliches Bußgeld. Gegen den Unternehmer wird ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet.
Weiterhin wurde an zwei Fahrzeugen die mangelnde Reifenprofiltiefe beanstandet. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung und einem Reifenwechsel konnten beide Fahrzeugführer die Fahrt fortsetzen.
Insgesamt wurden in beiden Landkreisen 21 Fahrzeuge kontrolliert, von denen 20 beanstandet wurden. In 6 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.
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