Magdeburg: Schubkarre im Gleis - Beschädigter Güterzug - Zeugenaufruf

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23 Jun 17:58 2021 von Presseportal.de Print This Article

Köthen (ots) - Am Dienstag, den 22. Juni 2021, gegen 06:45 Uhr informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizeiinspektion Magdeburg über einen beschädigten Güterzug auf der Bahnstrecke zwischen Halle - Magdeburg, im Bereich Köthen. Bisher unbekannte Täter hatten zuvor auf der nördlichen Einfahrt von Köthen eine Schubkarre aus Metall im Gleis abgelegt. Der Lokführer des Güterzuges erkannte das Hindernis im Gleis und leitete eine Gefahrenbremsung ein, konnte den Zusammenprall jedoch nicht mehr verhindern. Die Schubkarre hatte sich unter der Lok verkeilt und Schäden verursacht, so dass der Zug seine Fahrt vorerst nicht fortsetzen konnte. Glücklicherweise blieb der Lokführer unverletzt. Eine Streife des Bundespolizeireviers Dessau begab sich umgehend mit Blaulicht und Martinshorn zum Ereignisort. Auch der Notfallmanager der Deutschen Bahn AG eilte vor Ort. Mit vereinten Kräften konnte die Schubkarre unter der Lok entfernt werden und der Güterzug seine Fahrt gegen 08:04 Uhr mit leichten Beschädigungen am Schienenräumer fortsetzen. Nach vorläufigen Angaben hatten durch diesen Vorfall 17 Züge insgesamt 936 Minuten Verspätung. Die eingesetzten Beamten stellten die Überreste der überfahrenen Schubkarre als Beweismittel sicher, denn das Bereiten eines Hindernisses auf den Gleisanlagen stellt einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr und somit eine Straftat dar. Die Bundespolizei hat hierzu ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und benötigt die Hilfe der Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu Personen oder Fahrzeugen geben, welche sich am Dienstagmorgen, den 22. Mai 2021 vor 06:45 Uhr an der benannten Bahnstrecke aufgehalten haben?

Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben werden. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und Personenschäden führen kann.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Magdeburg, übermittelt durch news aktuell



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