München: Schleusungsfälle beschäftigen Bundespolizei
ots/Bundespolizeidirektion München
Seit dem Wochenende (22./23. August) ist die Bundespolizei in Rosenheim mit drei weiteren Schleusungsfällen befasst. Die Geschleusten stammen aus Pakistan, Tunesien und dem Irak. Sie wurden in Autos beziehungsweise in einem Reisebus befördert. In der Grenzkontrollstelle auf der A93 wurden ihre mutmaßlichen Schleuser festgenommen.
Freund in München mit unbekanntem Wohnort
Ein 31-jähriger Tunesier saß am Steuer eines in Italien zugelassenen Wagens. Weder er noch seine zwei tunesischen Mitfahrer konnten sich bei der Einreisekontrolle nahe Kiefersfelden ordnungsgemäß ausweisen. Eigenen Angaben zufolge wollten sie in München einen "Freund" besuchen, allerdings wusste der Fahrer nicht, wo der gute Bekannte wohnt. Die Bundespolizei verweigerte dem Trio die Einreise. Alle drei wurden wegen versuchter illegaler Einreise, der Fahrzeugführer wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt. Als Sicherheit für das bevorstehende Strafverfahren musste er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft 400 Euro hinterlegen. Anschließend wurden die tunesischen Staatsangehörigen nach Österreich zurückgewiesen.
Mit Haschisch und gefälschtem Geldschein unterwegs
Die Zurückweisung nach Österreich sprachen Bundespolizisten auch gegenüber zwei Pakistanern aus. Bei einem von ihnen handelt es sich um den 31-jährigen Fahrer eines Autos mit italienischen Kennzeichen. Die Durchsuchung des mutmaßlichen Schleusers brachte einen offenkundig gefälschten 20 Euro Schein ans Licht. Sein ebenfalls in Italien registrierter Mitfahrer im Alter von 28-Jahren führte rund zehn Gramm Haschisch mit. Die notwendigen Einreisedokumente waren hingegen nicht auffindbar. Der dritte pakistanische Pkw-Insasse hatte zwar eine italienische Aufenthaltserlaubnis, diese war allerdings abgelaufen und daher nicht mehr gültig. Bei der Personalienüberprüfung stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft in Mainz wegen eines laufenden Betrugsverfahrens sowie die Mainzer Ausländerbehörde zur Klärung eines asylrechtlichen Verfahrens den Aufenthaltsort des 29-Jährigen in Erfahrung bringen wollten. Der gesuchte Mann wurde unmittelbar dem zuständigen Ausländeramt zugeleitet, das über seinen weiteren Verbleib im Land zu entscheiden hat.
Gefälschter Pass im Irak von Bekanntem besorgt
Einen Freund in Sachsen wollte ersten Angaben zufolge eine irakische Reisegruppe besuchen. Vier der sechs Businsassen sind noch Minderjährig. Ob die sechs tatsächlich wie angegeben miteinander verwandt sind, ist nicht geklärt und noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Einer der Erwachsenen führte die irakischen Pässe der gesamten Reisegruppe mit. Zumindest ein Reisepass wurde von den Bundespolizisten in der Kontrollstelle auf der A93 als Fälschung entlarvt. Der mutmaßliche Schleuser gab zunächst an, dass das Dokument offiziell bei Behörden im Irak beantragt worden wäre. Später erklärte er in der Rosenheimer Dienststelle jedoch, dass ein Bekannter in der Heimat die Papiere "besorgt" hätte. Entgegen der ursprünglichen Angaben änderte sich im Rahmen der weitergehenden grenzpolizeilichen Befragung schließlich der Reisezweck. Demnach ging es nicht mehr darum, einen Freund zu besuchen, sondern dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Nachdem die sechsköpfige Gruppe zum Ausdruck gebracht hatte, Asyl beantragen zu wollen, wurde sie an eine Aufnahmestelle für Flüchtlinge weitergeleitet. Gegen den 29-Jährigen, der die Pässe der anderen Personen mitführte und als Organisator der Reise in Frage kommt, ermittelt die Bundespolizei wegen Einschleusens von Ausländern.
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