Karlsruhe: Schaden von über 1.000.000 Euro / Drei Unternehmer zu Freiheitsstrafen verurteilt
ots/Hauptzollamt Karlsruhe
Karlsruhe (ots) -
Eine verdachtslose Prüfung, bei der sich drei Personen durch Flucht der Maßnahme entziehen wollten, endete letztendlich mit der Aufdeckung eines Sozialversicherungsschadens in Höhe von ca. 1.000.000,- Euro und führte zur Verurteilung von drei Unternehmern.
Bereits im Jahr 2017 fand eine verdachtsunabhängige Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit statt, bei der drei Arbeitnehmende einer Kabelbaufirma versuchten, sich der Maßnahme zu entziehen. Sie konnten allerdings nach kurzer Nacheile gestoppt werden.
Bei der anschließenden Geschäftsunterlagenprüfung ergaben sich zahlreiche Anhaltspunkte sogenannter "Scheinselbstständigkeiten" der Arbeitnehmenden. "Das bedeutet, dass vermeintlich selbstständig tätige Personen tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis für den Arbeitgeber tätig sind und demnach bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern hätten angemeldet werden müssen." erklärt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Durch die erste im Jahr 2019 stattgefundene Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume sowie der Unterkünfte der "Scheinselbstständigen", erhärtete sich der Verdacht der abhängigen Beschäftigung. Außerdem zeigte sich, dass die geführten Stundenaufzeichnungen ebenfalls nicht den Tatsachen entsprachen.
Ferner ergab die Durchsuchungsmaßnahme, dass viele Arbeitnehmende von einem Folgeunternehmen, das nach demselben Muster agierte, übernommen worden waren, nachdem der ursprüngliche Unternehmer ins Ausland verzog.
Die entsprechenden Ermittlungen gegen das Folgeunternehmen wurden ebenfalls aufgenommen und 2020 die Wohn- sowie Geschäftsräume und erneut die Unterkünfte der Arbeitnehmenden durchsucht.
Abschließend ergaben die über Jahre intensiv geführten Ermittlungen mit unzähligen Vernehmungen, welche sich über einen Tatzeitraum von 2016-2020 erstreckten, dass die vermeidlich Selbstständigen tatsächlich in einem Angestelltenverhältnis tätig waren und man ihnen nicht den entsprechenden Mindestlohn ausgezahlt hatte.
Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe ca. 880.000,- Euro an hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen und ein durch die Bau-Berufsgenossenschaft errechneter Schaden in Höhe von 117.000,- Euro.
Nun wurden die drei Unternehmer aus dem Raum Heidelberg rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
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