Kärnten: Regierungssitzung – Mehr Geld für Familien in Kärnten durch Novelle des Familienförderungsgesetzes

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
16 Okt 04:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR.in Schaar: Gesetzesänderung bringt Erhöhung des Familienzuschusses, bessere Unterstützung für Alleinerziehende und durch veränderte Einkommensgrenzen deutlich mehr Anspruchsberechtigte

KLAGENFURT. In der Regierungssitzung heute, Dienstag, legte Familien-Landesrätin Sara Schaar eine bedeutende Gesetzesänderung vor, die Familien in Kärnten zugutekommt. Im Zuge der Novelle des Familienförderungsgesetzes kommt es zu deutlichen Verbesserungen beim Familienzuschuss. „Um die gestiegenen Lebenserhaltungskosten auszugleichen, wird der Familienzuschuss nach der letzten Anpassung vor rund einem Jahr erneut erhöht. Das bedeutet mehr finanzielle Hilfe für anspruchsberechtigte Familien in Kärnten“, betont Schaar.

Erhöht werden einerseits die Einkommensgrenzen für die Gewährung der Förderung und gleichzeitig die Beträge des Zuschusses. Darüber hinaus wird der Gewichtungsfaktor angehoben, um Alleinerziehende bei der Bemessung des Familienzuschusses stärker zu unterstützen. „Alleinerziehende sind oft besonders hohen finanziellen und organisatorischen Belastungen ausgesetzt, weshalb eine noch gezieltere Unterstützung notwendig ist, um ihnen und ihren Kindern bessere Chancen und Stabilität zu ermöglichen“, so Schaar. Man rechnet damit, dass sich die Zahl der anspruchsberechtigten Familien mit diesen Änderungen verdoppeln wird. Die Neuregelungen treten mit Jänner 2025 in Kraft – vorbehaltlich eines Beschlusses der Gesetzesnovelle im Kärntner Landtag.

Nach Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes können Familien den Familienzuschuss beantragen, der an Haushalte mit Kindern unter zehn Jahren als einkommensabhängige, monatliche Unterstützung ausgezahlt wird.

Nimmt man als Beispiel eine Alleinerziehende mit einem Kind, die in Karenz ist und Kinderbetreuungsgeld bezieht, aber noch keinen Unterhalt bekommen hat (Nettoeinkommen im Monat: ca. 920 Euro), so würde sie derzeit einen monatlichen Familienzuschuss von 182 Euro erhalten – ab 2025 wären es 244 Euro (plus 34 %). Ein Elternpaar (beide selbständig mit einem Gesamt-Nettoeinkommen von ca. 1.490 Euro) mit zwei Kindern unter zehn Jahren würde derzeit im Monat 182 Euro pro Kind erhalten, ab 2025 sind es 216 Euro pro Kind (plus 19 %).

„Kärnten hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die kinder- und familienfreundlichste Region Europas zu werden. Der Familienzuschuss ist ein zentraler Bestandteil dieser Strategie und trägt zur Verbesserung der Chancengleichheit für Familien in Kärnten bei“, so Schaar.




Quelle: Land Kärnten



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