Neustadt/Weinstraße: Polizeipräsidium Rheinpfalz Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für unsere Tuning-Kontrollteams ausgebildet
ots/Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Ludwigshafen (ots) - Für viele, insbesondere junge Menschen, ist das Auto ein Statussymbol. Nach polizeilichen Erfahrungen kommt es unter anderem auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Treffen der sog. Tuning- und Poser-Szene zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Zwar sind die Phänomene Tuning/Posing und verbotene Kraftfahrzeugrennen grundsätzlich getrennt voneinander zu betrachten, gleichwohl können die Übergänge fließend verlaufen.
Am Dienstag, den 20.09.2022, führte die Hochschule der Polizei im Polizeipräsidium Rheinpfalz eine Inhouse Beschulung zum Thema "Illegale Veränderungen an Kraftfahrzeugen" durch. Das Seminar gab unseren Mitarbeitenden einen Einblick zum Erkennen von illegalen Veränderungen an Kfz, den Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen, Hintergrundinformationen zur "Rennszene", Hinweise zur optimierten Sachbearbeitung aus Sicht der Verfolgungsbehörde und der polizeilichen Praxis. Ziel war es u.a. die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in die Lage zu versetzen, technische Veränderungen an Kfz zu erkennen und rechtlich einzuordnen. Die Kolleginnen und Kollegen sollten dabei die Fähigkeit erwerben, eigenverantwortlich Kontrollen durchzuführen sowie eine beweissichere und einheitliche Ahndung von Verstößen zu gewährleisten.
Im Anschluss an den theoretischen Part des Seminars folgte der Praxisbezug. Gemeinsam mit besonders beschulten und erfahrenen Kollegen der Polizeidirektion Neustadt und Ludwigshafen führten die 30 Seminarteilnehmer eine stationäre Kontrolle in der Mundenheimer Straße in Ludwigshafen durch.
In der Zeit von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr kontrollierten sie 18 Kraftfahrzeuge. Dabei wurden neun Autos festgestellt, an denen technische Veränderungen vorgenommen worden waren, ohne dass für diese Veränderungen eine Genehmigung im Sinne der StVZO vorgelegen hätte. Gegen die Kraftfahrer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis eingeleitet. Im Weiteren wurden 12 Mängelberichte erteilt. Hierbei handelt es sich um die Aufforderung an Kraftfahrzeugführer innerhalb einer vorgegeben Frist ihre Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
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