Polizeieinsätze der Polizeiinspektion Verden / Osterholz vom 07.08.2022
ots/Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Verden/Osterholz (ots) -
LANDKREIS VERDEN
++ Brand eines Traktorgespanns auf der B215 ++
Verden/Dauelsen. Am Samstag kam es gegen 12:45 Uhr zum Brand eines Traktors samt Anhänger auf der Bundesstraße 215 im Bereich der AS Verden-Nord. Ursächlich für den Brand des fahrenden Gespanns war vermutlich das Getriebe des Zugfahrzeugs. Das Feuer griff anschließend auf den Anhänger und die geladenen 18 Strohballen über und zerstörte diese gänzlich. Für mehrere Stunden waren ca. 50 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr aus Dauelsen, Walle und Verden mit den Löschmaßnahmen beschäftigt. Die B215 war aufgrund der umfangreichen Lösch-, Bergungs- und Reinigungsmaßnahmen für ca. 8 Stunden in beide Richtungen gesperrt. Für die Reinigung der Fahrbahn wurde eine Spezialfirma beauftragt. Trotz der erfolgten Verkehrsregelungen kam es zu teilweise chaotischen Zuständen im Bereich der Anschlussstelle. Der Schaden wird auf ca. 50.000 EUR geschätzt. Zu Personenschäden ist es nicht gekommen.
++ Unfall aufgrund Sekundenschlaf ++
Kirchlinteln. Am Samstag gegen 15:40 Uhr, kam es auf der A27 in Richtung Walsrode, kurz hinter der AS Verden/Ost, zu einem Unfall mit einem Pkw-Gespann. Der alleinbeteiligte 51-jährige aus Hannover war mit seinem BMW und Anhänger auf dem Hauptfahrstreifen unterwegs, als er, eigenen Angaben zufolge, in einen Sekundenschlaf fiel. Er kam dabei nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der Mittelschutzplanke. Dem Hannoveraner gelang es, das Gespann auf den Seitenstreifen zu lenken und dort anzuhalten. Das Fahrzeug blieb fahrbereit, allerdings entstand ein Schaden von rund 11.000,-EUR. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung gegen den 51-jährigen ein.
++ Alkoholisiert über Verkehrsinsel gefahren++
Ottersberg. In den frühen Morgenstunden des 07.08.2022 wurden Beamte der Polizei Achim zu einem Verkehrsunfall in die Große Straße in Ottersberg entsandt. Hier kam es zum Überfahren einer Verkehrsinsel durch einen Pkw. Der Pkw war anschließend aufgrund einer gebrochenen Achse nicht mehr fahrbereit. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme zeigte der 32-jährige Fahrzeugführer aus Wuppertal Ausfallerscheinungen, welche eine Beeinflussung durch Alkohol und/oder Drogen vermuten ließen. Da der nunmehr Beschuldigte jegliche freiwilligen Vortests ablehnte, wurde bei selbigen eine Blutentnahme angeordnet und es kam zur Beschlagnahme seines Führerscheines.
++ Verkehrsunfallflucht in Thedinghausen ++
Thedinghausen. Am Abend des 06.08.2022 kam es zu einem Verkehrsunfall in der Lehmstraße in Thedinghausen. Ein bis dato unbekannter Fahrzeugführer sei an der Unfallörtlichkeit von der Fahrbahn abgekommen und habe einen Leitpfosten überfahren. Anschließend sei er unerlaubt von der Unfallörtlichkeit geflohen. Da das Kennzeichen des verursachenden Pkw durch einen Zeugen abgelesen werden konnte, wurde der 53-jährige Fahrzeugführer aus Thedinghausen durch die Kollegen an seiner Wohnanschrift aus seinem Bett geholt. Hier stellte sich dann auch heraus, dass der Verursacher erheblich unter dem Einfluss von Alkohol stand. Neben der Entnahme von Blutproben wurde zudem seine Fahrerlaubnis sichergestellt.
Landkreis Osterholz
++ Unachtsamkeit ausgenutzt ++
Osterholz-Scharmbeck. Am Samstagnachmittag gegen 16:45 Uhr ließ eine Geschädigte ihre Umhängetasche an einem Stuhl vor dem Einkaufszentrum "Famila" im Hördorfer Weg in Osterholz-Scharmbeck nur 15 Minuten unbeaufsichtigt hängen. Diese Gelegenheit wurde durch eine unbekannte Täterschaft ausgenutzt und die Geldbörse aus der Tasche entwendet. Es fehlen nun mehrere Hundert Euro sowie sämtliche Personaldokumente und Bankkarten. Wer zu diesem Diebstahl relevante Hinweise machen kann, möge sich bitte bei der Polizei in Osterholz-Scharmbeck unter der Telefonnummer 04791/3070 melden.
++ Prüfbescheinigung oder Rennlizenz ++
Lilienthal. Während der Streifentätigkeit fiel der Polizei aus Osterholz-Scharmbeck ein Motorroller auf, welcher verdächtig schnell vor dem Streifenwagen fuhr. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass am Steuer des Rollers ein 17-jähriger Jugendlicher saß, welcher lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war. Damit hätte er nur ein Kleinkraftrad mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit führen dürfen. Nach ersten Feststellungen der Beamten wurde der angehaltene Motorroller technisch aber so verändert, dass dieser nun Geschwindigkeiten fernab von 25 km/h erreicht. Nun wird gegen den 17-jährigen Führer des Fahrzeugs wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Auch gegen den Halter des Fahrzeugs wird nun ein Strafverfahren eingeleitet. Denn wer Halter ist, muss auch dafür Sorge tragen, dass nur Personen das unterhaltene Kraftfahrzeug führen, die dazu tauglich sind und eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen.
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