Polizeieinsätze der Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch vom 23.01.2022
ots/Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
Autobahnpolizei Ahlhorn: Verkehrsunfall auf der Autobahn 1 im Bereich der Gemeinde Emstek +++ Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis
Delmenhorst (ots) -
Verkehrsteilnehmer teilten am Samstag, 22. Januar 2022, gegen 16:24 Uhr, über den Notruf der Polizei einen Auffahrunfall auf der Autobahn 1 kurz nach dem Dreieck Ahlhorner Heide in Fahrtrichtung Bremen mit.
Als Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn an der Unfallstelle eintrafen, stellten sie zwei verunfallte Fahrzeuge fest. Der Pkw des Unfallverursachers lag hierbei auf der linken Fahrzeugseite, nachdem dieser zuvor auf das Heck eines vorausfahrenden Pkws aufgefahren und anschließend nach rechts auf den angrenzenden Grünstreifen geraten war. Der Unfallverursacher, ein 37-jähriger Mann aus der Slowakei, hatte bereits eigenständig den auf der Seite liegenden Pkw verlassen können.
Ein zweiter Pkw stand auf dem Pannenstreifen und wies starke Beschädigungen im Heckbereich auf. Auch der Fahrer dieses Pkws, ein 54-jähriger Mann aus Wildeshausen, konnte augenscheinlich unverletzt sein Fahrzeug verlassen.
Die Besatzung eines nachträglich alarmierten Rettungswagens kümmerte sich vor Ort um die Verletzungen des Unfallverursachers. Bei der Unfallaufnahme und Befragung des Unfallverursachers stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes fest. Ein vor Ort durchgeführter Test ergab einen Atemalkoholwert von 1,35 Promille. Da der Unfallverursacher zur weiteren Behandlung in eine umliegende Klinik transportiert werden musste, wurde ihm dort in Begleitung weiterer Beamte eine Blutprobe entnommen.
Auch der Wildeshauser stellte im weiteren Verlauf der Unfallaufnahme Verletzungen fest, die als leicht eingestuft wurden. Er begab sich im Anschluss selbstständig in ärztliche Behandlung.
Im Nachgang geführte Ermittlungen zum Unfallverursacher ergaben zudem, dass er nicht wie behauptet, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie fahrlässige Körperverletzung eingeleitet.
Für die Dauer der Unfallaufnahme musste der Hauptfahrstreifen der dreispurigen Autobahn gesperrt werden. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Der entstandene Gesamtschaden wurde auf etwa 30.000 Euro geschätzt. Die Sperrung des Hauptfahrstreifens konnte gegen 18:10 Uhr aufgehoben werden.
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