Polizeieinsätze der Bundespolizeidirektion München vom 11.04.2023
ots/Bundespolizeidirektion München
Wohnungseinbruch, Unterschlagung, Geldwäsche/ Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Lindau/München/Kempten/Trier (ots) -
In den vergangenen Tagen (7. bis 9. April) hat die Bundespolizei bei den Grenzkontrollen auf der BAB 96 drei Haftbefehle vollstreckt. Die Beamten brachten zwei der Gesuchten hinter Gitter. In einem Fall blieb es bei der Zahlung einer verhängten Geldstrafe.
Am Sonntagnachmittag endete die Fahrt für einen Busreisenden aus Zürich schon am Grenzübergang Hörbanz. Lindauer Bundespolizisten haben den pakistanischen Staatsangehörigen bei der unerlaubten Einreise ertappt. Der italienische Aufenthaltstitel des 34-Jährigen war schon vor etwa acht Monaten abgelaufen. Durch die Überprüfung der Fingerabdrücke stellten die Beamten fest, dass der Mann unter anderen Personalien von der Staatsanwaltschaft München I wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls europaweit gesucht wurde. Gegen den Pakistaner lag seit anderthalb Jahren ein Untersuchungshaftbefehl vor. Der 34-Jährige war bereits 2010 in Berlin wegen unerlaubten Aufenthaltes unter diesen Personalien angezeigt und seine Fingerabdrücke gespeichert worden. Die Bundespolizisten führten den Mann am Montagmittag (10. April) beim Amtsgericht München vor und lieferten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim ein.
Bereits am Freitagmorgen hatte der Fahndungscomputer bei der Überprüfung eines pakistanischen Fernbusreisenden aus Rom angeschlagen. Gegen den 41-Jährigen lag seit fünf Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte vor. Die Beamten lieferten den Pakistaner zur Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
In der Nacht auf Karfreitag hatte die Lindauer Bundespolizei bei einem polnischen Fahrzeuglenker seine Justizschulden in Höhe von fast 1.300 Euro kassiert. Gegen den 34-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen Unterschlagung vor. Durch die Zahlung der ausstehenden Geldstrafe bliebt dem Mann die Ersatzfreiheitsstrafe erspart. Außerdem war das Amtsgericht Ratingen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis per Aufenthaltsermittlung auf der Suche nach dem Mann.
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