Trier: Polizei zieht gedrosselten Pkw aus dem Verkehr
ots/Polizeidirektion Trier
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Idar-Oberstein (ots) - (Bitte beachten Sie auch die dieser Pressemitteilung beigefügten Bilder)
Irrig der Annahme, er benötige für das Fahren eines gedrosselten Fiat Cinquecento keinen Führerschein, war ein 74-jähriger Mann aus dem Landkreis Birkenfeld mit dem Kleinwagen im Bereich Idar-Oberstein unterwegs. Ein Polizeibeamter hatte den "Krankenfahrstuhl", mit Versicherungskennzeichen geführten Pkw, ausgestattet mit 25 km/h-Schild, im Stadtteil Nahbollenbach festgestellt. Auf Grund der polizeilichen Erfahrung, ein Fiat Cinquecento kann nicht zum Krankenfahrstuhl umgebaut bzw. genutzt werden und der Fahrer benötigt in jedem Fall eine Fahrerlaubnis, wurde das Fahrzeug einer entsprechenden Kontrolle unterzogen. Wie bereits vermutet gab der 74-Jährige Fahrer und der 34-jährige Fahrzeughalter an, dass der Fiat auf 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gedrosselt sei und als "Krankenfahrstuhl" führerscheinfrei geführt werden dürfe. Entsprechende Papiere konnten zwar vorgelegt werden, allerdings waren diese Dokumente offensichtlich falsch beurkundet. Insbesondere das für einen Krankenfahrstuhl zulässige Leergewicht von 300 kg war bei dem Pkw, wie auch viele andere Voraussetzungen, nicht gegeben. Aus diesem Grund benötigt der Fahrer des Gefährts auch die Fahrerlaubnis der Klasse B. Zudem unterliegt das Fahrzeug einer amtlichen Zulassung, was hier ebenfalls nicht gegeben war. Für das Fahrzeug war lediglich ein Versicherungskennzeichen ausgegeben. Ungeachtet dessen wurde das Fahrzeug auch schneller als mit den angegebenen 25 km/h geführt.
Gegen den Fahrer des Fahrzeuges wurde ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Wegen dem Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines möglichen Verstoßes gegen das Kraftfahrsteuergesetz wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet.
Leider werden Fahrzeuge dieser Art immer wieder unter den Stichworten "Mofa-Auto" oder "25 km/h-Auto" in den bekannten Onlineportalen zum Kauf angeboten. Meinst wird hier vorgetäuscht, dass das gedrosselte Fahrzeug ein Krankenfahrstuhl darstellt und deshalb ohne Führerschein und ohne amtliche Zulassung geführt werden darf. Bei den Fahrzeugen handelt es sich meist um stillgelegte Kleinst-Pkw wie Fiat Cinquecento, Fiat Uno, Seat Marbella und ähnliche Fahrzeuge. Solche Fahrzeuge können niemals, auch nach sog. "Altregelungen" eine Zulassung als Krankenfahrstuhl erhalten und deren Fahrer benötigen immer eine entsprechende Fahrerlaubnis.
Quelle: Original-Content von: Polizeidirektion Trier, übermittelt durch news aktuell