Fulda: Polizei stoppt Langholztransport nahe der A5 bei Mücke
ots/Polizeipräsidium Osthessen
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Vogelsbergkreis (ots) -
Polizei stoppt Langholztransport nahe der A5 bei Mücke
Vogelsbergkreis - Beamte der Autobahnpolizei Bad Hersfeld haben diese Woche einen Langholztransport aus einem osthessischen Landkreis vorübergehend stilllegen müssen. Die Hälfte aller geladenen Stämme musste nach dessen Verwiegung abgeladen werden, bevor die Weiterfahrt gestattet werden konnte.
Einer Funkstreifenbesatzung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld war am Dienstag (02.11.) auf der A5 im Bereich Mücke ein mit Douglasienstämmen beladener Holztransport aufgefallen.
Der Langholztransport wurde unter Polizeibegleitung der nächstgelegenen, geeigneten Waage im Bereich Alsfeld zugeführt - auf der die fünf Achsen des Holztransportes gerade so Platz fanden. Wie sich herausstellte, brachte der beanstandete Transport anstatt der erlaubten 40 Tonnen Gesamtgewicht, deutlich über 57 Tonnen auf die Waage, was eine Gewichtsüberschreitung von mehr als 43 Prozent bedeutete. Der Fahrer hatte mit dem Ladekran seiner Zugmaschine in etwa die doppelte Menge Holzstämme auf den Transport geladen, wie eigentlich erlaubt gewesen wäre.
Der weit hinten platzierte Nachläufer des Langholztransports brachte auch Nachteile in Sachen Ladungssicherheit mit sich. Weil die Rungen des Nachläufers kürzere Stämme der oberen Holzlagen nicht mehr abdeckten, bestand hier die Gefahr, dass bei Ausweichmanövern oder in engen Kurven, Stämme hätten seitlich verrutschen oder sogar herabfallen können. Diese Gefahr wurde dadurch noch verstärkt, dass die zur Ladungssicherung verwendeten Spanngurte teilweise beschädigt und deren Gurthaken wegen Überlastung bereits aufgebogen waren. Die Zurrmittel wurden darüber hinaus auch noch unsachgemäß angebracht. Auch deshalb war die Weiterfahrt seitens der Polizei zu untersagen.
Abschließend wurde durch die amtshandelnden Verkehrspolizisten eine deutliche Überlänge des Langholzzuges ermittelt. Die durch den Fahrer vorgelegte Ausnahmegenehmigung zur Längenüberschreitung war bereits längere Zeit nicht mehr gültig.
Die Regelbuße für die festgestellten Fahrerverstöße liegt im mittleren dreistelligen Eurobereich mit einem Punkt in Flensburg. Es wird im Ermessen der Zentralen Bußgeldstelle Kassel liegen, ob der Bußgeldbescheid für die Halterverstöße sich hier nach Regelbußen und Punktebewährung aus dem Bußgeldkatalog bemisst oder ob ein sogenanntes "Verfahren zur Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung" erfolgen soll. Weil im vorliegenden Fall durch etwa das Doppelte an beförderter Ladung, eine ganze weitere Fahrt eingespart worden wäre, kann der Gesamterlös dieser rechtswidrigen Fahrt von der Bußgeldstelle abgeschöpft werden. Dabei können Bußgelder für Transportunternehmen schnell bis in deutlich vierstellige Eurobereiche ansteigen. Im eigenen Interesse sollte der hier beanzeigte Holztransporteur deshalb seine Fahrer künftig dazu veranlassen, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.
Quelle: Original-Content von: Polizeipräsidium Osthessen, übermittelt durch news aktuell