Rhein-Kreis Neuss: Polizei stellt mutmaßlich gestohlenes Rad bei 40-jährigem Tatverdächtigen sicher - Eigentümer gesucht

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Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Fahrrades? (Foto: Polizei Rhein-Kreis Neuss)
ots/Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
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Bei dem Rad könnte es sich um Diebesgut handeln. Wer kann Angaben zur Herkunft bzw. zum rechtmäßigen Eigentümer machen? (Foto: Polizei Rhein-Kreis Neuss)
ots/Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
05 Sep 17:44 2020 von Presseportal.de Print This Article

Neuss (ots) - Am Donnerstag (3.9.), gegen 3:10 Uhr, fiel Polizisten am Theodor-Heuss-Platz ein Mann auf, der bei Erblicken des Streifenwagens abrupt die Gehrichtung wechselte. Er schob ein Fahrrad neben sich. Der Verdächtige wurde kontrolliert und zur Herkunft des Fahrrades befragt. Er gab an, dass er es im Bereich der Rheintorstraße am Dienstagabend (1.9.) gefunden habe. Da der 40-Jährige bereits in der Vergangenheit mit Fahrraddiebstählen aufgefallen war und die tatsächliche Herkunft des Bikes unklar ist, stellten die Beamten das schwarz-violette Herrenrad sicher. Weil es nicht codiert war, fehlen bislang jegliche Hinweise auf den rechtmäßigen Eigentümer des Bikes der Marke "Sprick" (Bilder im Anhang zu dieser Pressemitteilung).

Hinweisgeber, die Angaben zur Herkunft des Rades machen können, werden gebeten, unter der Telefonnummer 02131/300-0 Kontakt mit dem ermittelnden Kriminalkommissariat 21 aufzunehmen.

Hier einige Tipps zum sicheren Umgang mit Ihrem Drahtesel: Die Polizei empfiehlt, Fahrräder codieren zu lassen. Eine Codierung ermöglicht die schnelle Zuordnung, wem der Drahtesel tatsächlich gehört und wirkt zudem abschreckend auf Täter. Wann und wo Sie Ihre Fahrräder im Rhein-Kreis Neuss codieren lassen können, können Sie hier einsehen: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/ fahrrad-codier-termine-im-rhein-kreis-neuss

Notieren Sie sich die individuelle Fahrradrahmennummer (diese steht meist, wie der Name schon sagt, auf dem Fahrradrahmen, aber auch auf der Rechnung des Händlers). Anhand dieser Nummer können Fahrräder nach einem Diebstahl zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben werden und bei Wiederauffinden ihrem rechtmäßigen Eigentümer zugeordnet werden.

Entscheiden Sie sich bei der Wahl ihres Fahrradschlosses für geprüfte Qualität und hochwertiges Material. Ein bisschen mehr Geld anzulegen kann sich auszahlen, wenn sich ein potentieller Dieb im Einzelfall, durch den befürchteten Mehraufwand abschrecken lässt oder das Schloss einem tatsächlichen Aufbruchsversuch standhält.



Quelle: Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell



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