Vorpommern-Greifswald: Polizei Greifswald startet Einsatz von Bodycams

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Greifswalder Polizisten mit Bodycams
ots/Polizeiinspektion Anklam
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Bodycam Motorola VB 400
ots/Polizeiinspektion Anklam
22 Sep 17:35 2021 von Presseportal.de Print This Article

Greifswald (ots) -

Anfang Juli 2021 hat Innenminister Torsten Renz den Einsatz von Bodycams als deeskalierende und generalpräventive Einsatzmittel in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern (M-V) freigegeben. Weitere Informationen dazu sind in der Pressemitteilung vom Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 05.07.2021 zu finden (siehe https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/4960401).

Die körpernah getragenen Aufnahmegeräte des Modells VB400 der Firma Motorola werden nun auch rund um die Uhr im Streifendienst des Polizeihauptreviers Greifswald zum Einsatz kommen. Die Polizeivollzugsbeamten erhielten dafür eine entsprechende Einweisung zum Umgang mit einer Bodycam. Ziel der Nutzung dieses neuen Einsatzmittels ist es, gefahrenträchtige Situationen zu reduzieren und das rechtskonforme Handeln der Polizisten zu dokumentieren. Die Bodycams sollen einen guten Beitrag zur Beweissicherung und Sicherheit der Polizeibeamten leisten.

Der Einsatz der Body-Cam ist in § 32a des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V geregelt. Demnach darf die Polizei Bild- und Tonaufzeichnungen insbesondere zur Gefahrenabwehr anfertigen, wenn dies zum Schutz der Beamten oder Dritten erforderlich ist. Die Bodycam kommt also beispielweise nicht bei einer Verkehrsunfallaufnahme, Verkehrskontrolle oder Strafanzeigenaufnahme zum Einsatz, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen. Der kameraführende Polizeivollzugsbeamte trägt im Brustbereich einen Patch, der auf einen möglichen Einsatz der Bodycam hinweist. Darüber hinaus wird der Beginn einer Aufnahme mit der Body-Cam durch Polizeikräfte dem Bürger vorher angekündigt, sofern diese nicht offenkundig ist oder Gefahr im Verzug besteht. Unterbleibt diese Mitteilung im Vorfeld, wird sie unverzüglich nachgeholt. Die Speicherung der Aufzeichnungen unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben. Für alle Aufzeichnungen nach dem Gefahrenabwehrrecht beträgt die Speicherungsdauer 14 Tage. Im Anschluss werden die erhobenen Daten vom System automatisch gelöscht.



Quelle: Original-Content von: Polizeiinspektion Anklam, übermittelt durch news aktuell



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