Oberhausen: Pistolen im Hosenbund - Keine gute Idee
ots/Polizeipräsidium Oberhausen
Oberhausen (ots) -
Im benachbarten Essen liefen gestern (12.05.) noch die Ermittlungen gegen einen 16-jährigen Amok-Verdächtigen, als am frühen Abend (19:00 Uhr) in Oberhausen ein aufmerksamer Radfahrer bei zwei entgegenkommenden Radfahrern eine beunruhigende Beobachtung machte.
Eine Pistole steckte im Hosenbund bei einem der jungen Männer.
Der couragierte Zeuge handelte sofort und informierte per Notruf 110 die Polizei. Alle verfügbaren Streifenwagenbesatzungen fuhren in Richtung eines Geländes an der Essener Straße. Dort zeigte der Zeuge den Polizisten die beiden Verdächtigen, die dort auf einer Parkbank saßen. Bei der Annäherung über das gut einsehbare Gelände erkannten sie die Polizisten und flüchteten auf ihren Fahrrädern. Auf ihrer Flucht warfen sie Gegenstände weg, die später als eine Soft-Air-Waffe samt Zubehör und ein Joint identifiziert wurden.
Nur wenig später, in Höhe der Sparkasse auf der Essener Straße, stoppten Polizisten das flüchtige Duo unter besonderer Beachtung der Eigensicherung. Sofort legten sie den Verdächtigen (17/18) Handfesseln an und durchsuchten sie nach weiteren Waffen. Bei dem 17-Jährigen (deutsch-griechisch) fanden sie eine weitere Soft-Air-Pistole, die er in einem Holster trug, mitsamt den dazugehörigen CO2-Kartuschen, Magazinen samt Munition sowie ein Einhandmesser. Sein 18-jähriger Begleiter hatte kleine Mengen Marihuana dabei.
Die beiden Bottroper hatten, obwohl ihnen bewusst gewesen war, dass das Schießen mit Soft-Air-Waffen in der Öffentlichkeit verboten sei, in dem Park mit den Waffen hantiert und dabei BTM geraucht. Aus Angst seien sie dann vor der Polizei geflohen. Die Polizisten entließen den "Volljährigen" und übergaben den "Minderjährigen" an seine Erziehungsberechtigten, nachdem der Sachverhalt auf der Polizeiwache umfangreich dokumentiert und aufgeklärt worden war.
Dabei wiesen sie die Beiden noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass Festnahmen bei Tätern, die augenscheinlich Schusswaffen mitführen, unter besonderer Beachtung der Eigensicherung aller beteiligten Polizistinnen und Polizisten durchgeführt werden.
Das Umsichtige und professionelle Einschreiten der Polizisten und der Umstand, dass beide vorläufig Festgenommenen keine "falschen Bewegungen" bei ihrer vorläufigen Festnahme gemacht hatten, ließ sie körperlich nahezu unversehrt und "nur" mit einem großen Schrecken davonkommen.
Beide werden sich für die Verstöße gegen das Waffengesetz und Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. Die Soft-Air-Waffen wurden sichergestellt.
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