Osnabrücker Zoll kontrolliert Eiscafés; Örtliche Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

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Bild: Zoll
ots/Hauptzollamt Osnabrück
29 Jun 15:34 2021 von Presseportal.de Print This Article

Osnabrück (ots) - 46 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück waren am 23. und 25. Juni 2021 im Rahmen einer örtlichen Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz. Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS - Standorte Osnabrück, Nordhorn und Lohne überprüften 95 Eiscafés und die dort tätigen 245 Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken.

Während der Prüfungen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Zudem sind weitere Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten sowie gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweisdokumenten festgestellt worden.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Beschäftigten der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell



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