Salzburg: Öffnungsschritte auch in Pflegeeinrichtungen

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Foto: Land Salzburg
20 Mai 04:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bis zu drei Besucher täglich / 3-G-Regel für Zutritt

(LK) Nach Monaten eingeschränkter Besuchsregeln in den Seniorenwohnhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gibt es ab heute auch hier die langersehnten Lockerungen. Pro Tag dürfen wieder bis zu drei Personen zu Besuch kommen. Diese müssen entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Die Sicherheitsmaßnahmen sind nach wie vor umfangreich.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnhäuser sowie der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen freuen sich schon seit Bekanntwerden der Öffnungsschritte auf den heutigen Tag. Denn endlich dürfen sie wieder mehr Verwandte und Freunde empfangen als in den letzten sechs Monaten möglich waren. Es dürfen nun täglich bis zu drei Personen zu Besuch kommen. Die Sicherheitsmaßnahmen sind trotz hoher Durchimpfungsrate bei den älteren Personen groß, man will weiter bestmöglich die Gesundheit schützen.

Hohe Durchimpfungsrate

Nahezu alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie ein Großteil des Personals von Pflegeeinrichtungen sind gegen das Corona-Virus geimpft. Bei allen über 75-Jährigen im Bundesland liegt die Durchimpfungsrate laut Landesstatistik mit heutigem Stand bei 83,2 Prozent. „Besonders erfreulich ist, dass wir mit dem gestrigen Tag zum ersten Mal null Infektionen verzeichnen, sowohl unter der Bewohnerschaft als auch beim Personal in Seniorenwohnhäusern. Ein Ergebnis, auf das wir lange gewartet und auf das alle Beteiligten mit hohem Engagement hingearbeitet haben,“ so Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.

Schellhorn: „Weiterhin vorsichtig sein.“

„Jetzt heißt es aber weiterhin mit größter Vorsicht und Sorgfalt vorzugehen, um diese Situation beizubehalten und trotz Lockerungen die älteren Menschen weiter schützen zu können“, so Schellhorn. Neben der positiven Entwicklung bei den Infektionszahlen machen die begleitenden und strengen Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel die 3-G-Regel für Besucherinnen und Besucher, die vorsichtige Öffnung heute möglich. Auch für das Personal bedeutet die Anwendung der 3-G-Regel eine Erleichterung im Arbeitsablauf.

Maßnahmen im Überblick

  • 3-G-Regel für Besucherinnen und Besucher
  • FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen nur einmal pro Woche getestet werden, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
  • Die Besuchsregelungen werden gelockert: Es können nun täglich bis zu drei Personen zu Besuch kommen.

Die 3-G-Regel für Besucher

Geimpft, getestet oder genesen – das gilt ab heute auch beim Besuch in Seniorenwohnhäusern. Hier die Details:

Geimpft

  • Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem ersten Stich für maximal drei Monate.
  • Nach dem 2. Stich (Vollimmunisierung) kann die Impfung neun Monate zurück liegen.
  • Impfstoffe mit nur einer vorgesehenen Impfdosis gelten ab dem 22. Tag für neun Monate.
  • Bei bereits Genesenen die auch einmal geimpft wurden, gilt die Impfung neun Monate lang.

Getestet

  • PCR-Tests 72 Stunden
  • Antigentests von befugten Stellen (Teststraße, Apotheke, Arzt) 48 Stunden
  • Selbsttests, die in einem behördlichen Datenerfassungssystem erfasst werden 24 Stunden (Wohnzimmertests mit der „Selbsttest RK Salzburg“-App)

Genesen

Genesene sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate.


Quelle: Land Salzburg



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