Schweinfurt: Neun auf einen Streich - Zoll deckt illegal Beschäftigung im Raum Forchheim auf
ots/Hauptzollamt Schweinfurt
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Landkreis Forchheim (ots) - Auf gleich neun ausländische Arbeiter traf die Finanzkontrolle des Zolls bei der Überprüfung eines Arbeitgebers im Landkreis Forchheim vergangenen Montagvormittag. Die in einem oberfränkischen Betrieb beschäftigten Ausländer kamen vorrangig aus dem Kaukasus, aber auch aus Zentralasien und Osteuropa. Für ihre Arbeitsausübung konnten die Arbeiter keine arbeitsberechtigenden Titel vorweisen. Dennoch waren sie im Bereich des Baus und der Montage von Bedachungen eingesetzt.
Gegen die neun ausländischen Arbeitnehmer wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bamberg jeweils Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Einhergehend entscheiden die zuständigen Ausländerämter über die Ausstellung von Grenzübertrittsbescheinigungen, die die illegal beschäftigten Arbeiter zur Ausreise aus Deutschland auffordern. Weitere Ermittlungen gegen den zugehörigen Arbeitgeber schließen sich an. Insgesamt waren zehn Bedienstete des Hauptzollamts Schweinfurt - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bamberg im Einsatz.
Bei einem 25-jährigen Arbeiter entdeckten die Zöllner im Zuge der Vernehmung ein sogenanntes Scheckkartenmesser. Der Osteuropäer muss sich nun auch noch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten, da es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt. Die weitere Sachbearbeitung erfolgt zuständigkeitshalber durch die Polizeiinspektion Ebermannstadt.
Hintergrundinfos:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung. Ein Verstoß gegen § 95 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro belegt.
Rund ein Viertel der 616 Bediensteten beim Hauptzollamt Schweinfurt ist im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig.
Während der Coronapandemie nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ihre gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr.
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt, übermittelt durch news aktuell