Oberösterreich: Neues Hundehaltegesetz in Kraft getreten - Einteilung in große und kleine Hunde

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Neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich in Kraft getreten - Einteilung in große und kleine Hunde
Foto: Matthias Lauber
03 Dez 04:00 2024 von Lauber Matthias Print This Article

OBERÖSTERREICH. In Oberösterreich tritt am Sonntag (01.12.2024) das neue und etwas strengere Hundehaltegesetz in Kraft, welches im Vorfeld als "Anlassgesetzgebung" teils sehr kontrovers diskutiert wurde. Mehr als ein Jahr nach einer tödlichen Bissattacke auf eine Joggerin in Naarn im Machlande (Bezirk Perg) ist am Sonntag das neue Oberösterreichische Hundehaltegesetz in Kraft getreten. Die Gesetzesnovelle stieß bereits lange im Vorfeld - vor allem bei Tierschutzorganisationen - auf heftige Kritik, so sprach beispielsweise die Tierschutzorganisation Vier Pfoten von einer reinen Anlassgesetzgebung, welche Hunde unter Generalverdacht stellen würde. Neu ist die Einteilung in große Hunde und kleine Hunde. "Nach den gesetzlichen Bestimmungen gilt ein Hund als groß, wenn er ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm aufweist. Hundehalterinnen und Hundehalter großer Hunde müssen innerhalb einer bestimmten Frist eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren. Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu und Kreuzungen unter den erwähnten Rassen gelten ab Inkrafttreten des neuen Hundehaltegesetzes erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Hunde, die ein aggressives beziehungsweise bedrohliches Verhalten zeigen, sodass von einem erhöhten Gefahrenpotential ausgegangen werden muss, gelten als auffällige Hunde. Halterinnen beziehungsweise Halter dieser Hunde müssen besondere Auflagen erfüllen", heißt es. Hundetrainerinnen und Hundetrainer haben sich in den vergangenen Monaten versucht, auf die neuen Vorgaben einzustellen, Kritik kam allerdings auch von dieser Seite, da bis kurz vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes immer noch wesentliche Punkte unklar waren. Verschärft wurde die Kritik auch damit, weil in allen Bundesländern unterschiedliche Bestimmungen gelten. Übersiedelt beispielsweise ein Hundebesitzer von Niederösterreich nach Oberösterreich, muss erneut ein Sachkundekurs absolviert werden, da in Niederösterreich bei gleichem Kurs aber weniger Stunden vorgeschrieben sind.


Quelle: www.laumat.at



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