Niederösterreich: Neue Regelung für Begleitkosten bei Spitalsaufenthalt von Kindern in Niederösterreich beschlossen

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Geld - Symbolbild
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13 Nov 06:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Schleritzko: Kostenstaffelung entlastet unsere Familien

Wenn Kinder und insbesondere Kleinkinder erkranken und stationär in einer Klinik aufgenommen werden müssen, ist aktuell aufgrund der derzeit noch vorherrschenden gesetzlichen Regelung für Begleitpersonen ein Kostenbeitrag in der Höhe von 43,40 Euro pro Tag (Regel-Tagessatz) für die Unterbringung und Verpflegung an die Krankenanstalt zu leisten. Derzeit ist im Krankenanstalten-Gesetz geregelt, dass der Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Säuglingen (bis zu einem Jahr) entfällt, Begleitpersonen von älteren Kindern diesen Kostenbeitrag jedoch zu leisten haben.

„Wir wollten diese veraltete Regelung endlich neugestalten und den Lebensrealitäten der Menschen anpassen. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage sorgen wir für ein zeitgemäßes Begleitkostenmodell und eine nachhaltige Regelung mit Vernunft und Augenmaß“, freut sich der für die NÖ Landes- und Universitätskliniken zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko über den Beschluss in der Landesregierung.

Aufgrund der neuen Regelungen entfallen die gesamten Kosten für die Begleitung von Kindern im Alter von 0-3 Jahren. Für die Begleitung von Kindern in einem Alter von 4-10 Jahren fallen in Zukunft Kosten von einem Drittel des bisherigen Regelkostensatzes an - das sind 14,43 Euro. Für die Begleitung von Kindern in einem Alter von 11-14 Jahren fallen in Zukunft Kosten von der Hälfte des bisherigen Regelkostensatzes an - das sind 21,70 Euro. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist der aktuell geltende Tagessatz in Höhe von 43,40 Euro zu bezahlen, außer für Kinder mit lebensbedrohlichen oder chronischen Erkrankungen sowie bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe. In diesen Fällen wird der Begleitkostensatz ebenso zur Gänze entfallen. Die Begleitkosten für Kinder in NÖ Kliniken sind mit einer maximalen Dauer von 14 Tagen gedeckelt. Sollten Kinder aufgrund von schwerwiegenden Verletzungen demnach länger als zwei Wochen stationär aufgenommen werden, ist ab dem 14. Tag kein Begleitkostensatz mehr zu bezahlen.

„Ein krankes Kind und ein damit verbundener Krankenhausaufenthalt ist eine enorme Belastung für die ganze Familie. Um Familien in solchen Situationen bestmöglich zu unterstützen, werden wir dafür sorgen, dass diese ohnehin schwierige Situation nicht zu einer finanziellen Herausforderung wird. Diese Regelung schafft Sicherheit und Klarheit für alle Eltern, die ihr krankes Kind ins Krankenhaus begleiten“, so Schleritzko abschließend.


Quelle: Land Niederösterreich



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